Antragsverfahren - Partnerschaften für eine Zusammenarbeit planen und beantragen

Sie planen eine Partnerschaft für Zusammenarbeit in der Berufsbildung? Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie das Projekt beantragen, welche Fristen und Formalia Sie beachten sollten und welche Kriterien bei der Bewertung der Projektanträge eine Rolle spielen.

Wer kann Anträge einreichen?

Antragsberechtigt sind alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben; dies können z.B. Unternehmen, berufsbildende Schulen, Bildungseinrichtungen oder Kammern sein. Eine detaillierte Auflistung antragsberechtigter Einrichtungen finden Sie im Programmleitfaden „Teil B“ unter Leitaktion 2 "Partnerschaften für eine Zusammenarbeit".

Einzelpersonen können keinen Projektantrag einreichen.

Um förderfähig zu sein, müssen antragstellende Organisationen mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist rechtmäßig gegründet worden sein (KA220).

Grundsätzlich gilt für die Antragstellung:

Pro Antragsfrist kann ein Partnerkonsortium – bestehend aus denselben Partnern – nur einen Antrag stellen. Dieser  Antrag kann nur an eine einzige Nationale Agentur gerichtet werden.

Eine Organisation (eine OID) darf zu einer Antragsfrist und pro Leitaktion an insgesamt maximal 10 Anträgen in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend beteiligt sein, als antragstellende oder als Partnereinrichtung. 

Bei der Beantragung einer Kleineren Partnerschaft in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend (KA210) darf eine Organisation (eine OID) pro Antragsfrist insgesamt nur 1 Antrag als koordinierende Einrichtung einreichen, sowie insgesamt 5 Beteiligungen europaweit haben.

Es gibt in der Regel eine Antragsfrist im Jahr; sie gilt europaweit.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch.

Der Aufruf zur Einreichung von Projekten und der Programmleitfaden der EU-Kommission sind grundlegende Dokumente, die vor jedem Antragsjahr aktualisiert werden. Antragstellerinnen und Antragsteller sollten die wesentlichen Beschreibungen und Regelungen in Bezug auf Partnerschaften in der Berufsbildung kennen.

Antragstellende, die mehrere Anträge einreichen, werden von der NA beim BIBB aufgefordert, ihre Eignung zur Durchführung dieser Vorhaben zu belegen. Diese Prüfung der sog. „operationalen Kapazität“ beinhaltet zum einen Aussagen zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellenden im Verhältnis zu den beantragten Finanzhilfen und eine Darstellung des in den geplanten Projekten eingesetzten Personals und dessen Qualifikationen sowie Aufstellungen aller Antrags- und Projektvorhaben der Einrichtung mit der Darlegung der fachlichen Eignung der antragstellenden Einrichtung. Ab der Antragsrunde 2025 werden Lebensläufe für eine Beantragung verpflichtend. 

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wesentlichen Aspekte und Schritte des Antragsverfahrens vor:

  1. Projekt planen
  2. Organisationsregistrierungssystem und OID
  3. Formale Schritte zur Antragstellung und Antragsunterlagen
  4. Prioritäten
  5. Antrag inhaltlich ausarbeiten
  6. Auswahlverfahren und Förderkriterien
  7. Beschwerdemanagement
  8. Auf einen Blick: Dokumente und Tools zur Antragsstellung 

Zu jedem dieser Kapitel finden Sie die notwendigen Tools und Dokumente. Die Dokumente werden in jedem Antragsjahr neu zur Verfügung gestellt. Dabei kann es von Jahr zu Jahr Veränderungen geben. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde.

1. Projekt planen

Für eine erfolgreiche Antragstellung sollten Sie Ihre Projektidee bereits hinreichend konkretisiert haben. Machen Sie sich daher mit den Rahmenbedingungen des Programms vertraut und planen Sie die Eckpunkte Ihres Projekts so konkret wie möglich. Dafür sollten Sie ausreichend Vorlaufzeit einplanen.

Wir beraten Sie gern! Vor allem Einrichtungen, die noch keine Erfahrung mit Partnerschaften für Zusammenarbeit in der Berufsbildung haben, empfehlen wir, die Projektskizzenberatung und unser umfassendes Beratungsangebot zu nutzen. Nehmen Sie diese Möglichkeit auch als erfahrene Einrichtung wahr, um so später mögliche Kürzungen zu vermeiden.

Handbook on KA2 Lump Sums

Das "Handbook on KA2 Lump Sums" liefert Informationen zu Antragstellung, Durchführung, Berichterstattung etc. für Partnerschaften für Zusammenarbeit ab dem Aufruf 2023.

 Handbook on KA2 Lump Sums 2024 (PDF, engl.)

Linksammlung

Sie planen eine Partnerschaft für Zusammenarbeit in der Berufsbildung? In dieser Übersicht finden Sie eine Auswahl von nützlichen Links für die Antragstellung.

 Auf einen Klick – Auswahl weiterführender Links (PDF, dt.)

2. Organisationsregistrierungssystem und OID

Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem (ORS) registriert sein. Das Organisationsregistrierungssystem der Europäischen Kommission verwaltet alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Institutionen. Identifikationsmerkmal jeder Einrichtung ist ein neunstelliger OID-Code, der automatisch bei der Registrierung im Teilnehmerportal vergeben wird.

  • Ihre Einrichtung ist bereits registriert und verfügt über eine OID? Dann prüfen Sie bitte, ob die Daten Ihrer Einrichtung sowie die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind und aktualisieren Sie sie bei Bedarf. Mögliche Partnereinrichtungen registrieren sich selbst. Fordern Sie deren OIDs an, damit Sie sie im Antrag aufführen können.
  • Ihre Einrichtung ist noch nicht registriert? Dann nehmen Sie die Registrierung bitte vor.

Anleitung zum Hochladen der Dokumente:

 

  • Das Organisationsregistrierungssystem erreichen Sie über diesen Link https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/organisation-registration/screen/home
  • Bitte loggen Sie sich mit den für Ihre OID gültigen EU-LogIn-Daten ein, indem sie auf die Schaltfläche „Register or login“ (oben rechts) klicken
  • Klicken Sie links auf „Organisations“ und dann „My Organisations“
  • Bitte klicken Sie auf die OID Ihrer Einrichtung in der Zeile des relevanten Eintrags
  • Bitte klicken Sie am linken Bildschirmrand auf die Schaltfläche „Documents“
  • Über die Schaltfläche „Add document“ (oben rechts) öffnet sich das Fenster zum Hochladen von Dokumenten
  • Über „Datei auswählen“ können Sie nun den Speicherort auf Ihrem PC auswählen, auf dem die Dokumente gespeichert sind. Sie müssen jedes Dokument einzeln hochladen.
  • Für das Dokument „Formblatt Rechtsträger“ wählen Sie unter „Document Type“ die Beschreibung „Legal Entity“, für den „Nachweis zum Rechtsträger“ die Beschreibung „Registration Document“ und für das Formblatt „Finanzangaben“ und ggf. Kontoauszüge die Beschreibung „Financial ID form-Bank Account“ aus.
  • Nun klicken Sie auf „Upload“; das entsprechende Dokument wird hochgeladen.
  • Damit die neu hochgeladenen Dokumente sicher gespeichert werden, klicken Sie abschließend auf „Update“ am rechten oberen Bildschirmrand. Nur dann werden die Änderungen übermittelt.
  • Die erfolgreiche Aktualisierung Ihrer OID wird Ihnen in einem neuen Fenster mit „You have successfully updated organisation with ID: Exxxxxxxx“ bestätigt. Bitte klicken Sie in diesem Fenster auf „OK“
  • Damit Sie sich wieder ausloggen können, klicken Sie nun auf Ihren Namen am oberen rechten Bildschirmrand und dann den Eintrag „Signout“ und dann die blaue Schaltfläche „Log me out“. Sie werden nun ausgeloggt.

 

Organisationsregistrierungssystem und OID  

 Zum Organisationsregistrierungssystem (ORS)

Sie haben noch keine OID? Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise:

 Hinweise zur Registrierung und eine Anleitung zum Verfahren

Folgende Dokumente müssen im Organisationsregistrierungssystem hochgeladen werden:

 Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen

 Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen 

 Formblatt Finanzangaben

Nachweis der Rechtsfähigkeit der Einrichtung (zum Beispiel Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis usw.)

3. Formale Schritte zur Antragstellung und Antragsunterlagen

3.1. Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen

Die Rahmenbedingungen des Programms sind in folgenden Dokumenten beschrieben. Auch Einrichtungen, die bereits Erfahrungen mit dem Antragsverfahren haben, empfehlen wir, sich hier über mögliche Neuerungen zu informieren.

Der Beschluss des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats setzt den politischen Rahmen für die Programmgeneration 2021-2027. 

Der Aufruf 2025 (Call) ist die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen des Programms Erasmus+ veröffentlicht. Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (EAC/A01/2021 Programm Erasmus+ (2021/C 103/11)) gilt vorbehaltlich — der Annahme des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des rechtlichen Rahmens von Erasmus+ und zur Einrichtung des Programms Erasmus+ sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 ohne wesentliche Änderungen durch den Gesetzgeber.

Im Programmleitfaden (Programme Guide) finden Sie grundlegende bildungsbereichspezifische Informationen wie Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen.

3.2. Ablaufplan | Zeitplan der Antragsrunde

  • 1. Einreichungsfrist:  5. März 2024, 12:00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit) - gilt für Kooperationspartnerschaften und Kleinere Partnerschaften

 

3.3. Elektronische Antragstellung

Wenn Ihre Einrichtung und Ihre Partnereinrichtungen über eine OID verfügen, können Sie Ihren Antrag stellen. 

Ein Ansichtsexemplar für die application forms finden Sie hier

Die Antragstellung erfolgt über die Online-Plattform "Application Forms". Bitte verwenden Sie momentan Edge oder den Internet Explorer als Browser.

Für den Antrag einer Partnerschaft für Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbildung verwenden Sie bitte das Antragsformular mit der Kennung KA210-VET oder KA220-VET.

 

Der Antrag wird nur bearbeitet, wenn er elektronisch eingereicht wurde.

Kalkulieren Sie ausreichend Puffer für Unwägbarkeiten in letzter Minute ein. 

4. Prioritäten

Voraussetzung für die Förderung einer Partnerschaft ist, dass sie sich auf mindestens eine horizontale und bildungsbereichsspezifische Priorität bezieht. Die horizontale Priorität „Inklusion und Diversität“ wird als hochrelevant bewertet. Ausschlaggebend ist dennoch die Wahl der passenden Priorität(en) für das jeweilige Projektvorhaben.

Der Programmleitfaden enthält die ausführlichen Beschreibungen der horizontalen sowie der bildungsbereichsspezifischen Prioritäten (2025 englisch, Version 1: S. 7, 223 und 229). 

5. Antrag inhaltlich ausarbeiten

Folgende Punkte sollten Sie beim Schreiben des Antrags berücksichtigen: 

Relevanz des Projekts: Jedes Projektvorhaben muss eine horizontale oder bildungsbereichsübergreifende Priorität adressieren. Nähere Informationen zu den in der jeweiligen Antragsrunde relevanten Prioritäten finden Sie im Teil B des Programmleitfadens im Kapitel zur Leitaktion 2 "Partnerschaften für eine Zusammenarbeit" sowie auf dieser Seite im Reiter "4. Prioritäten". 

Partnerschaften können bildungsbereichsübergreifend angelegt sein, in dem sie sich zum Beispiel auch auf die Erwachsenenbildung, Hochschulbildung, Schulbildung und/oder den Bereich Jugend beziehen. Der Bildungsbereich, in dem der Antrag eingereicht wird, d.h. die Berufsbildung, muss jedoch eindeutig herausgestellt werden. 

Formulieren Sie klar definierte Ziele. Erstellen Sie für Ihr Vorhaben eine fundierte und angemessene Bedarfsanalyse für Deutschland und die beteiligten Länder. Beschreiben Sie, inwieweit Ihr Antrag innovativ ist bzw. bereits durchgeführte Initiativen ergänzt. Beschreiben Sie den europäischen Mehrwert, den das Vorhaben durch seine transnationalen Aktivitäten erreichen wird. 

Projektkonzeption und Umsetzung: Beschreiben Sie klar und vollständig, wie die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Evaluierung und Verbreitung des Vorhabens ablaufen soll. Prüfen Sie die Übereinstimmung der Projektziele mit den vorgeschlagenen Aktivitäten und geplanten Produkten. Beachten Sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen beantragter Fördersumme und geplanter Projektdauer.

Berücksichtigen Sie bei der Projektgestaltung auch Aspekte der Inklusion, der Nutzung digitaler Werkzeuge und Methoden, der ökologischen Nachhaltigkeit sowie der Teilhabe und des zivilgesellschaftlichen Engagements. Beschreiben Sie, wie Menschen mit geringeren Möglichkeiten an Projektaktivitäten beteiligt werden können. Stellen Sie dar, welche digitalen Werkzeuge und Methoden die physischen Aktivitäten ergänzen, und beschreiben Sie ggf. die Einbindung von Erasmus+ Online Plattformen wie EPALE in die einzelnen Projektphasen. Zeigen Sie, wie Sie verschiedene Aktivitäten möglichst ökologisch nachhaltig gestalten. Fördern Sie die Teilhabe der Menschen am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement.

Qualität der Partnerschaft und der Kooperation: Stellen Sie Ihre Einrichtung sowie Ihre Partnerorganisationen im Ausland vor und beschreiben Sie die jeweiligen Rollen und deren spezifischen Beitrag im beantragten Projekt. Bauen Sie auf ein Konsortium, in dem die beteiligten Organisationen einander ergänzen und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die für die Projektdurchführung benötigten Kompetenzen besitzen.

Wirkung: Stellen Sie die Anwendung der Ergebnisse bei allen am Projekt beteiligten Einrichtungen sicher. Treffen Sie Aussagen zu deren Nutzung nach Ablauf der Projektförderung. Stellen Sie dar, in welchen Schritten Sie die Ergebnisse innerhalb und außerhalb des Konsortiums bekannt machen und in welchem Umfang die Ergebnisse durch offene Lizenzen frei zugänglich sind. Beschreiben Sie, inwieweit die erarbeiteten Ergebnisse auf andere Einrichtungen bzw. andere rechtliche, strukturelle, geographische, soziokulturelle oder sprachliche Kontexte übertragbar sind. Zeigen Sie, welche nachhaltige Wirkung die Ergebnisse für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, für die teilnehmenden Einrichtungen sowie auf Systemebene erzielen werden. 

Zusammenfassung: Fassen Sie Ihr Vorhaben so zusammen, dass Außenstehende schnell erkennen können, was Ihr Projekt ausmacht. Wenn Sie Ihren Antrag auf Deutsch einreichen, übersetzen Sie die Zusammenfassung bitte auch ins Englische. Die englische Fassung wird im Falle eines Vertragsschlusses automatisch in die europäische Datenbank Erasmus+ Project Results Platform (E+PRP) übertragen und veröffentlicht.

Rechtsgültige Unterschrift: Die zeichnungsberechtigte Person Ihrer Institution unterschreibt den Projektantrag in der erforderlichen Form.

 

7. Beschwerdemanagement

Sie haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB bei der Evaluierung Ihres Antrags oder Ihres Projektes Beschwerde einzulegen. Die Art der Beschwerde und das Verfahren hierzu werden Ihnen in der jeweiligen Mitteilung über die Entscheidung der Nationalen Agentur erläutert.  

8. Auf einen Blick: Dokumente und Tools zur Antragstellung

Organisationsregistrierungssystem und OID  

 Zum Organisationsregistrierungssystem (ORS)

Sie haben noch keine OID? Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise:

 Hinweise zur Registrierung und eine Anleitung zum Verfahren

Folgende Dokumente müssen im Organisationsregistrierungssystem hochgeladen werden:

 Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen

 Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen 

 Formblatt Finanzangaben

Nachweis der Rechtsfähigkeit der Einrichtung (zum Beispiel Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis usw.)

Die Antragstellung erfolgt über die Online-Plattform "Application Forms". Bitte verwenden Sie momentan Edge oder den Internet Explorer als Browser.

Für den Antrag einer Partnerschaft für Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbildung verwenden Sie bitte das Antragsformular mit der Kennung KA210-VET oder KA220-VET.

 

Der Antrag wird nur bearbeitet, wenn er elektronisch eingereicht wurde.

Kalkulieren Sie ausreichend Puffer für Unwägbarkeiten in letzter Minute ein.