Kleinere Partnerschaften - Europäische Zusammenarbeit in der Erwachsenenbildung

Kleinere Partnerschaften sind länderübergreifende Projekte von Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Sie sind Teil der Leitaktion 2 „Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen“ des EU-Programms Erasmus+.

Kleinere Partnerschaften

  • Sie erleichtern kleinen, neuen und weniger erfahrenen Organisationen sowie benachteiligten Zielgruppen den Zugang zum Programm Erasmus+.
  • Sie unterstützen Aktivitäten mit europäischer Dimension sowohl auf nationaler als auch transnationaler Ebene.
  • Sie unterstützen den Aufbau und die Stärkung von Netzwerken.
Grundlagen einer Kleineren Partnerschaft

Antragstellung: 

  • durch die koordinierende Einrichtung für die gesamte Partnerschaft
  • eine Einrichtung (OID) kann zu einer Antragsfrist 1 Antrag einreichen, das gilt über die verschiedenen Bildungsbereiche hinweg
  • im Antragstool steht KA210 für den Projekttyp Kleinere Partneschaften, die Abkürzung ADU für Erwachsenenbildung

Anzahl der Partner:

  • mindestens zwei Einrichtungen aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern
  • die Anzahl der Partner im Antrag ist nicht begrenzt
  • eine Einrichtung (OID) kann zu einer Antragsfrist an insgesamt maximal 5 Kleineren Partnerschaften in den Bildungsbereichen Erwachsenenbildung, Berufliche Bildung, Schulbildung und Jugend beteiligt sein, als Antragsteller oder als Partnereinrichtung

Projektdauer: 

zwischen 6 und 24 Monaten, in Abhängigkeit vom Ziel des Projekts und vom Umfang der geplanten Aktivitäten

Förderung: 

In Abhängigkeit vom Ziel, von den geplanten Aktivitäten und Ergebnissen sowie von der Dauer des Projekts stehen zwei Pauschalbeträge zur Auswahl:

  • 30.000 €
  • 60.000 €

Projektstart:

  • bei Antragstellung zum 05. März 2025 zwischen dem 01.09.2025 und dem 31.12.2025
Wer kann einen Antrag stellen?

Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die im weitesten Sinn in der Erwachsenenbildung tätig sind, können eine Kleinere Partnerschaft beantragen oder als Partnereinrichtung mitwirken. Dies sind unter anderem

  • Bildungseinrichtungen,
  • Volkshochschulen,
  • Vereine,
  • Verbände,
  • Stiftungen,
  • Hochschulen und
  • Nichtregierungsorganisationen.
Was und wie wird bezuschusst?

Die Projektförderung erfolgt als einmaliger Pauschalbetrag. Antragsteller wählen zwischen zwei feststehenden Förderbeträgen aus: 30.000 € und 60.000 €. Der zu wählende Betrag ist abhängig von den Zielen, geplanten Projektaktivitäten, erwarteten Ergebnissen und der geplanten Projektlaufzeit.

Die Ziele, Aktivitäten und Ergebnisse müssen zueinander in einem klaren und nachvollziehbaren Bezug stehen. Die Anträge müssen einen Zeitplan und hinreichende Informationen zum Budgetplan für die geplanten Aktivitäten beinhalten.

Anforderungen an den Antrag

Die Projektbeschreibung muss folgende Aspekte beinhalten:

  • Ziele
  • vorgeschlagene Aktivitäten
  • erwartete Ergebnisse

Dabei müssen die Ziele, Aktivitäten und angestrebten Ergebnisse klar miteinander verknüpft sein.

Des Weiteren muss ein allgemeiner Zeitplan für das Projekt vorgelegt werden, der die voraussichtlichen Realisierungstermine der wichtigsten Aktivitäten enthält.

Im Projektbudget sind die geplanten Projektaktivitäten sowie der jeweils dazugehörige Anteil an der Finanzhilfe anzugeben.

Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf die Kernaktivitäten zur Zielerreichung beziehen. Die geplanten Unteraufträge müssen im Antrag aufgeführt sein. 

Teilnehmende Staaten

Kleinere Partnerschaften sind länderübergreifende Projekte, an denen mindestens zwei Organisationen aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein müssen. 

EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer 

  • EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
  • mit dem Programm assoziierte Drittländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei


Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer 

Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sind nicht förderfähig.

Europäische Grundlagendokumente

Mehr zur grundsätzlichen Philosophie des Programms, den spezifischen Zielen für die Erwachsenenbildung und den Verfahren zur Antragstellung finden Sie in den Grundsatzdokumenten der EU-Kommission:

  • Der Europäische Ratsbeschluss regelt den rechtlichen Rahmen des Programms Erasmus+.
  • Der Europäischer Aufruf fordert jährlich zur Einreichung von Projektvorschlägen (Anträgen) auf. Im Aufruf sind Fristen und Budget der jeweiligen Aktionen festgelegt.
  • Der Programmleitfaden (Programme Guide) beschreibt die europäischen Prioritäten und Förderkriterien sowie administrative Einzelheiten aufgeschlüsselt nach Aktionen. Er ist das zentrale Dokument zur Vorbereitung auf Antragstellung und Durchführung.

Sie finden diese und weitere Dokumente zur aktuellen Antragsrunde in unserem Menüpunkt Antragsverfahren.

Dokumente früherer Förderrunden finden Sie im Bereich Erasmus+ 2014-2020 Strategische Partnerschaften unter Durchführung