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Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Durch das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vom 31.05.2023 ist die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) als Bundesbehörde gesetzlich dazu verpflichtet, ein internes Hinweisgeberschutzsystem einzurichten und zu betreiben. Die NA beim BIBB hat hierfür eine interne Meldestelle eingerichtet.
Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, Personen (sog. hinweisgebende Personen, umgangssprachlich auch Whistleblowerinnen oder Whistleblower), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen erlangt haben, einen besonderen gesetzlichen Schutz zu gewähren. Hinweisgebende Personen sollen unter bestimmten Voraussetzungen Informationen über Verstöße melden können, ohne hierdurch Repressalien befürchten zu müssen (§ 36 Abs. 1 HinSchG).
Interne Meldestelle
Die interne Meldestelle der NA beim BIBB steht auch natürlichen Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der NA beim BIBB in Kontakt stehen. Ihre Meldungen können helfen, Verstöße aufzudecken, zu ahnden und zukünftig zu verhindern.
Sie erreichen die interne Meldestelle per Email an meldestelle[at]bibb(dot)de. Ihre Meldung muss Ihre Identität erkennen lassen. Es ist sichergestellt, dass mit Ihren Meldungen entsprechend der Vorgaben des HinSchG vertraulich umgegangen wird und nur die für die Bearbeitung zuständigen Personen auf Ihre Meldungen zugreifen können. Auf Ihr Ersuchen kann auch eine persönliche Zusammenkunft durchgeführt werden.
Datenschutz
Die interne Meldestelle verarbeitet personenbezogene Daten – einschließlich deren Austausch oder Übermittlung – im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 sowie mit nationalem Datenschutzrecht. Auf § 10 HinSchG sowie die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche hier abgerufen werden können, wird ausdrücklich verwiesen.
Externe Meldestellen
Neben der NA beim BIBB-internen Meldestelle sind weitere sog. externe Meldestellen beim Bundesamt für Justiz, beim Bundeskartellamt und bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht eingerichtet worden.
Ihnen steht ein Wahlrecht zu, ob Sie Ihre Informationen über Verstöße der internen Meldestelle oder einer externen Meldestelle melden möchten.