Wichtige Änderungen für die Leitaktion 1 – Mobilität

12.12.2023

Jedes Jahr im Herbst wird durch die Kommission der neue Erasmus+-Programmleitfaden für den Aufruf („Call“) zur Einreichung von Anträgen im darauffolgenden Jahr veröffentlicht. Dabei ergeben sich stets kleine oder auch größere Änderungen, die der Weiterentwicklung des Programms Erasmus+ und damit dem europäischen Bildungsraum dienen. Erfahren Sie nachfolgend, was sich für Sie und Ihre antragstellende Organisation mit dem Programmleitfaden für 2024 in der Leitaktion 1 (Mobilität) im Vergleich zum Vorjahr geändert hat und worauf im kommenden Jahr ein besonderer Fokus gelegt wird.

Der Beschluss des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats setzt den politischen Rahmen für die Programmgeneration 2021-2027. Der Aufruf 2024 (Call) ist die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen des Programms Erasmus+ veröffentlicht. 

Die folgenden Informationen beziehen sich auf den verbindlichen englischsprachigen Programmleitfaden Version 1 (2024) vom 28.11.2023. Den Programmleitfaden finden Sie in englischer Version sowie deutscher Übersetzung auf unserer Website.

Bildungsbereichsübergreifende Änderungen

In der Leitaktion 1 (Mobilität) wurden mit dem Aufruf 2024 bildungsbereichsübergreifend verschiedene Fördersätze erhöht:

  • Die Fördersätze für die Reisekosten wurden, besonders für die Nutzung von emissionsarmen Verkehrsmitteln (Green Travel), angehoben. Bei einer Reisestrecke von unter 500 Kilometern soll darüber hinaus die Nutzung von emissionsarmen Verkehrsmitteln zur Regel werden.
  • Die Fördersätze für die individuelle Unterstützung erhöhen sich für alle Länderkategorien. Einige Länder sind zudem neuen Länderkategorien zugeordnet worden. So gehören Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien und die Niederlande nun zur Kategorie 1 sowie Slowenien, Lettland, die Slowakei und die Tschechische Republik zur Kategorie 2.
  • Die Förderpauschale für vorbereitende Besuche ist auf 680€ pro Teilnehmenden angestiegen.
  • Die Inklusionsunterstützung für Einrichtungen erhöht sich auf 125€ pro Teilnehmenden mit geringeren Chancen.

 

Alle Fördersätze können Sie in den jeweiligen Fördersätzetabellen auf unserer Website nachlesen:

 

Antragstellende Einrichtungen, die in den letzten 2 Jahren über 50 Prozent ihres Jahresumsatzes aus öffentlichen Mitteln beziehen, sind von einer Prüfung ihrer finanziellen Kapazität befreit. Im Programmleitfaden des Jahres 2024 wird spezifiziert, dass „nationale, europäische und andere Projekt-Zuschüsse“ nicht (mehr) als „öffentliche Mittel“ zählen hinsichtlich einer Befreiung von der Prüfung ihrer finanziellen Kapazität.

Bei der Antragsbegutachtung im Abschnitt „Relevanz” wird künftig bewertet, inwieweit der Antrag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der Europäischen Union relevant ist.

Insgesamt wird der Bereich „Relevanz“ bei Anträgen auf Kurzzeitprojekte zukünftig jedoch weniger gewichtet, mit 20 statt 30 Punkten und die „Qualität der Projektkonzeption“ stattdessen mit 50 statt 40 Punkten.

 

Änderungen in der Erwachsenenbildung

Für den Bereich Erwachsenenbildung in der Leitaktion 1 hat es mit dem Programmleitfaden 2024 zusätzlich zwei weitere Änderungen bei den Fördersätzen gegeben. Zum einen erhöht sich die organisatorische Unterstützung bei der Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden auf 125€ pro Teilnehmenden. Zum anderen haben erwachsene Lernende in einer langfristigen, individuellen Lernmobilität die Möglichkeit 150€ für eine verstärkte, sprachliche Unterstützung zu erhalten.

Alle weiteren Informationen zu Mobilitätsaktivitäten in der Erwachsenenbildung finden Sie im aktuellen Programmleitfaden ab Seite 125.

Änderungen in der Berufsbildung

In der Leitaktion 1 der Berufsbildung führt der aktualisierte Programmleitfaden die neue Aktivitätenform der Gruppenmobilität ein. Diese ist bereits ab einer Gruppengröße von zwei Lernenden und für einen Aufenthalt von mindestens 2 bis 30 Tagen möglich. Bedingungen für die Genehmigung der Gruppenmobilität sind zum einen, dass die Partnerorganisation ein Anbieter der beruflichen Bildung ist und zum anderen, dass sich die Lernenden in beruflicher Erstausbildung befinden. Unabhängig vom Ort der Gruppenaktivität, müssen die Lernenden aus mindestens zwei EU-Mitgliedsstaaten oder aus mit dem Programm assoziierten Drittländern teilnehmen. Die Lernenden reisen in Begleitung von Lehrpersonal ihrer Entsendeorganisation. Umgesetzt wird die Gruppenmobilität anhand eines sogenannten „Peer -Learning-Programms“, dass von den beiden Berufsbildungsanbietern entwickelt wurde und den Austausch von Kenntnissen, Ideen und Erfahrungen ermöglicht.

Alle weiteren Informationen zur Gruppenmobilität in der Berufsbildung finden Sie im aktuellen Programmleitfaden ab Seite 92 unter „LEARNER MOBILITY“.

Online-Fragerunden und Infoveranstaltungen zur Antragsrunde 2024

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