Erasmus+-Inklusionsbotschafterinnen und -botschafter für die Erwachsenenbildung

Sie l(i)eben den europäischen Gedanken und möchten in der Erasmus+-Community einen wichtigen Beitrag für Inklusion und Vielfalt leisten? Sie möchten andere Einrichtungen der Erwachsenenbildung die Themen Inklusion und Vielfalt im Programm näherbringen und so mehr Menschen mit geringen Chancen einen Zugang zum europäischen Ausland ermöglichen? Sie sind gut vernetzt, tauschen sich gerne aus und haben ein großes Herz für die Erwachsenenbildung?

Dann bewerben Sie sich als Inklusionsbotschafterin oder Inklusionsbotschafter!

Ihre Aufgaben in Erasmus+ Erwachsenenbildung

  • Als Inklusionsbotschafter/-in nehmen Sie eine Rolle als Multiplikator/-in im europäischen Bildungsprogramm Erasmus+ein.
  • Neben dem proaktiven Aufsuchen und Beraten potentieller Träger mit Zielgruppenzugang bewerben Sie die inklusiven Möglichkeiten des Programms bei Workshops und auf Veranstaltungen Dritter.

Was bieten wir?

  • Intensive Schulung als Vorbereitung für Ihre Tätigkeit als Botschafterin bzw. Botschafter.
  • Botschafter/-innen-Café: Jedes Jahr finden zwei obligatorische Austauschgespräche mit der NA beim BIBB statt, in denen die halbjährlichen Aktivitäten gemeinsam geplant werden
  • Aufwandsentschädigung 
  • Übernahme von Reisekosten bei Aktivitäten. 

Als Inklusionsbotschafterin bzw. -botschafter bringen Sie folgende Eigenschaften mit:

  • Fachkompetenz in der Erwachsenenbildung,
  • Erfahrungen im Programm Erasmus+,
  • ein breites praxisbezogenes Wissen in mindestens einem relevanten Inklusionsbereich (z.B. Behinderung, wirtschaftliche Benachteiligung, geografische Benachteiligung, Migration, Flucht),  
  • ein eigenes weitläufiges Netzwerk in mindestens einem relevanten Inklusionsbereich.

Aufwandsentschädigung

Die Tätigkeit als Inklusionsbotschafter/-in im Programm Erasmus+ ist nebenberuflich angelegt und basiert auf einem Honorarvertrag, der zunächst bis zum Ende der aktuellen Programmphase (31.12.2027) abgeschlossen wird. 

Der Zeitaufwand für die Tätigkeit als Inklusionsbotschafter/-in beträgt – je nach individuellen Möglichkeiten und Engagement sowie in Abhängigkeit von den Beratungsaufwand– 10 bis 20  Arbeitstage pro Jahr (Netto). Für die aktive Mitwirkung an Workshops, die Durchführung von Einzelberatungsterminen sowie die Erstellung von Printmaterialien wird ein Honorar (gem. Tagessatz 310 EUR/Tag) bezahlt. Zudem werden die Reise- und Unterbringungskosten erstattet.

Alle Aufwendungen müssen bezüglich der Kostenübernahme im Voraus mit uns, der NA beim BIBB, abgeklärt werden. Reisekosten werden zusätzlich nach Vorlage der Rechnung erstattet. Die Abrechnung erfolgt einmal am Ende des Jahres durch die NA beim BIBB. Wir behalten uns vor, bei mangelnder Tätigkeit die Aufwandsentschädigung anzupassen.

Bewerbungsverfahren und Laufzeit

Bewerben Sie sich bis zum 29.02.2024 über unten stehendes Bewerbungsformular.

Wir wählen nach Eingang der Bewerbungen die Inklusionsbotschafterin/den Inklusionsbotschafter  aus. Die organisatorische Betreuung (Umsetzung des Aktivitätenplans, finanzielle Abwicklung) erfolgt ebenfalls durch uns.