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Mobilität - Auslandsaufenthalte für Bildungspersonal

Mobilitätsprojekte in der Erwachsenenbildung sind organisierte Lehr- oder Lernaufenthalte im europäischen Ausland für Bildungspersonal. Die Weiterbildung im Ausland orientiert sich am Bedarf des Bildungspersonals und an den Zielen, die die Einrichtung mit dem Mobilitätsprojekt verfolgt.

Möglich sind:

  • strukturierte Fortbildungskurse, 
  • Job-Shadowings, Hospitationen und Praktika oder
  • Lehrtätigkeiten bei Partnern in den Programmländern.

Die Mobilitätsprojekte werden von Einrichtungen der Erwachsenenbildung beantragt und durchgeführt (Volkshochschulen, Vereine, kirchliche Träger der Erwachsenenbildung etc.).

Ziele

Vor dem Hintergrund der sich wandelnden gesellschaftlichen Prozesse und im Angesicht bildungspolitischer Herausforderungen leistet die Aktion einen Beitrag zur Professionalisierung der Weiterbildung sowohl im personalen Bereich als auch im Sinne der Organisationsentwicklung. Organisierte Auslandsaufenthalte erweitern die praktischen Kompetenzen des Bildungspersonals um die Komponente der internationalen Erfahrung.

Zielgruppen und Aufenthaltsdauer

Mobilitätsprojekte wenden sich an Bildungspersonal in der Erwachsenenbildung. Darunter fallen beispielsweise Personen,

  • die in Planung und Vermittlung von Lehr- und Lernprozessen in der Erwachsenenbildung tätig sind,
  • die im administrativen Bereich zugleich beratende Tätigkeiten ausüben und Kontakt zu den Lernergruppen der Einrichtung haben. Dies können haupt-, neben- oder freiberuflich Beschäftigte sein. Eine detaillierte Auflistung finden Sie im Programmleitfaden.

 Aufenthaltsdauer: pro Person zwischen 2 Tagen und 2 Monaten (ohne An- und Abreisetag) im Projektzeitraum

Bitte beachten Sie: Grundsätzlich sollen Mobilitätsprojekte von der antragstellenden Einrichtung dazu genutzt werden, eigenes Bildungspersonal zu entsenden. Personal, welches nicht aus der antragstellenden Einrichtung stammt, kann nur noch unter bestimmten Bedingungen mit entsendet werden. Bitte beachten Sie dazu diese Förderrichtlinien.

Was wird bezuschusst?

Der Zuschuss für ein Mobilitätsprojekt setzt sich zusammen aus:

Fahrtkosten: Betrag pro Person nach Entfernung zwischen Wohn- und Lernort (Distanzbänder),

Aufenthalt: Betrag pro Person nach Zielland und Dauer (Fahrtkosten und Aufenthaltskosten werden auch für Begleitpersonen von Teilnehmenden mit einer Behinderung als Einheitskosten beantragt)

Organisation: Betrag pro Person für die Einrichtung zur Unterstützung der Qualität der Durchführung (Vorbereitung der Teilnehmenden; Abstimmungen; Monitoring; Lernergebnisse feststellen). Der Betrag verringert sich ab dem/der 101. Teilnehmenden.

Kurskosten: 70 € pro Tag bis max. 700 € pro Teilnehmenden

Besonderer Bedarf (Special Needs): Für Personen mit besonderem Bedarf aufgrund einer Behinderung können zusätzliche Mittel beantragt werden. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der tatsächlich entstandenen Kosten.

Außergewöhnliche Kosten

  • 75 % der tatsächlichen Kosten
  • nur bei Inanspruchnahme einer Bankbürgschaft (sofern die NA eine Bankbürgschaft anfordert)
  • außergewöhnliche Reisekosten von Teilnehmenden aus Regionen in äußerster Randlage sowie überseeischen Ländern und Gebieten

Die Kostenarten sind im Programmleitfaden der EU (Teil B für die jeweilige Aktion, aufgeführt in den europäischen Grundlagendokumente weiter unten auf dieser Seite) detailliert beschrieben.

Die genauen Beträge für Deutschland werden pro Antragsrunde festgelegt. Die Tabelle mit den Fördersätzen sowie konkrete  Informationen über die Kostenarten finden Sie in dem Dokument "Hinweise Antragsstellung – Leitaktion 1 Mobilität in der Berufs- und Erwachsenenbildung" in unserer Rubrik Antragsverfahren.

Zielländer

Für Mobilitätsprojekte gilt das Entsendelandprinzip. Teilnehmende aus Deutschland können ihre Auslandsaufenthalte ausschließlich in den folgenden Programmländern absolvieren:

  • EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich
  • Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei
Europäische Grundlagendokumente

Mehr zur grundsätzlichen Philosophie des Programms, den spezifischen Zielen für die Erwachsenenbildung und den Verfahren zur Antragstellung finden Sie in den Grundsatzdokumenten der EU-Kommission:

  • Der Europäische Ratsbeschluss regelt den rechtlichen Rahmen des Programms Erasmus+.
  • Europäischer Aufruf: Dies ist die jährliche Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen (Anträgen). Im Aufruf sind Fristen und Budget der jeweiligen Aktionen festgelegt.
  • Der Programmleitfaden (Programme Guide) beschreibt die europäischen Prioritäten und Förderkriterien sowie administrative Einzelheiten aufgeschlüsselt nach Aktionen. Es ist das zentrale Dokument zur Vorbereitung auf Antragstellung und Durchführung.

Der Aufruf und der Programmleitfaden werden zu jeder Antragsrunde veröffentlicht. Der Programmleitfaden ist sehr umfangreich. In Kapitel B und Anhang I beziehen sich nur kurze Abschnitte auf die Leitaktion 1 "Mobilität in der Erwachsenenbildung".

Video

Erasmus+ Erwachsenenbildung

Erasmus+ finanziert durch die NA beim BIBB Mobilität in der Erwachsenenbildung und ermöglicht so den Aufbau und die Stärkung von europäischen Netzwerken sowie den Austausch von Ideen und Methoden.

NA beim BIBB 2018, 1:47 Minuten