Strategische Partnerschaften - Europäische Zusammenarbeit in der Erwachsenenbildung
Strategische Partnerschaften sind länderübergreifende Projekte von Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Sie sind Teil der Leitaktion 2 „Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren“ des EU-Programms Erasmus+ bis 2020.
Ziele
Strategische Partnerschaften im Programm Erasmus+ 2014 bis 2020 dienen dem Austausch und der Unterstützung von Innovationen. Daraus leiten sich folgende zwei Projektformen ab:
Projekte zum Austausch guter Praxis – ohne intellektuelle Outputs
- Sie unterstützen den Aufbau und die Stärkung von Netzwerken.
- Sie stärken Kapazitäten für transnationale Arbeit.
- Sie fördern den Austausch von Ideen, Methoden und Praktiken.
Projekte zur Unterstützung von Innovationen – mit intellektuellen Outputs
- Sie schaffen innovative Ergebnisse.
- Sie verbreiten und nutzen bereits existierende und/oder neu geschaffene Produkte und Ideen.
Antragstellung: durch die koordinierende Einrichtung für die gesamte Partnerschaft
Anzahl der Partner:
- mindestens drei Einrichtungen aus drei Programmländern;
- keine Obergrenze, aber maximal 10 Partner erhalten Fördermittel für Projektmanagement und Durchführung
Projektdauer: zwischen 12 und 36 Monaten, in Abhängigkeit vom Ziel des Projekts und vom Umfang der geplanten Aktivitäten
Förderung: maximal 12.500 Euro pro Monat
Projektstart: zwischen dem 01.09. und 31.12. eines Jahres
Projektdauer für Projekte der 2. Antragsrunde 2020: zwischen 12 und 24 Monaten, in Abhängigkeit vom Ziel des Projekts und vom Umfang der geplanten Aktivitäten
Förderung: maximal 12.500 Euro pro Monat
Projektstart für Projekte der 2. Antragsrunde 2020: zwischen dem 01.03. und 30.06.2021
Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die im weitesten Sinn in der Erwachsenenbildung tätig sind, können eine Strategische Partnerschaft beantragen oder als Partnereinrichtung mitwirken. Dies sind u.a.
- Bildungseinrichtungen,
- Volkshochschulen,
- Vereine,
- Verbände,
- Stiftungen,
- Hochschulen und
- Nichtregierungsorganisationen.
Die Förderung erfolgt mittels eines Baukastensystems. Aus diesem können - je nach geplanten Projektaktivitäten und angestrebten Zielen - einzelne Module ausgewählt werden:
- Projektmanagement und Implementierung: Dieses Modul umfasst die Aktivitäten zur Durchführung, Umsetzung und Verbreitung und ist Bestandteil jeder Strategischen Partnerschaft.
- Transnationale Treffen: Dieses Modul beinhaltet grenzüberschreitende Projekttreffen von mindestens zwei Partnereinrichtungen.
- Transnationale Lehr- und Lernaktivitäten: Mit diesem Modul ist es möglich, Mobilitäten von Lernenden und/oder Bildungspersonal in das Projekt zu integrieren, sofern sie erforderlich sind, um die Ziele und die vorgesehenen Ergebnisse des Projekts zu erreichen.
- Besonderer Bedarf: Diese Kostenkategorie bezieht sich auf den Mehrbedarf an Aufwendungen für die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung.
- Außerordentliche Kosten: Diese Kostenkategorie umfasst u. a. Dienstleistungen, die nicht von den beteiligten Partner erbracht werden können, und speziell für das Projekt benötigte Ausrüstungsgegenstände.
Strategische Partnerschaften zur Unterstützung von Innovationen
Diese beinhalten zusätzlich folgende Module:
- Intellektuelle Outputs: Dieses Modul beinhaltet die Erarbeitung von Bildungsprodukten, die substantiell in Qualität und Umfang sind und von Dritten genutzt werden können. Zu diesem Zweck sind alle Produkte nach Projektende im Rahmen von "open licences" kostenlos über das Internet zugänglich zu machen.
- Multiplikatorenveranstaltungen: Dies sind Veranstaltungen zur Verbreitung der „Intellektuellen Outputs“.
Förderung auf Basis von Stückkosten: Um eine möglichst einfache Antragstellung und Abrechnung zu gewährleisten, erfolgt die Förderung im Wesentlichen auf der Basis von Einheitskosten ("unit costs").
Förderung auf Basis der tatsächlichen Kosten: Werden prinzipiell Einheitskosten als Basis für die Förderung genommen, gilt dies nicht für die die Module "Außerordentliche Kosten" und "Besonderer Bedarf". Hier wird auf der Basis der tatsächlichen Kosten gefördert.
Strategische Partnerschaften sind länderübergreifende Projekte, an denen mindestens drei Organisationen aus drei unterschiedlichen Programmländern beteiligt sein müssen. Als Partnereinrichtung (nicht jedoch als antragstellende Einrichtung) kommen auch Organisationen aus Partnerländern in Betracht.
34 Programmländer
- EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
- Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei
Partnerländer
Einrichtungen aus Partnerländern (u.a. Nicht-EU-Länder und Staaten anderer Kontinente) können nur an einer Strategischen Partnerschaft in der Erwachsenenbildung teilnehmen, wenn sie einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt erbringen.
Mehr zur grundsätzlichen Philosophie des Programms, den spezifischen Zielen für die Erwachsenenbildung und den Verfahren zur Antragstellung finden Sie in den Grundsatzdokumenten der EU-Kommission:
- Der Europäische Ratsbeschluss regelt den rechtlichen Rahmen des Programms Erasmus+.
- Europäischer Aufruf: Dies ist die jährliche Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen (Anträgen). Im Aufruf sind Fristen und Budget der jeweiligen Aktionen festgelegt.
- Der Programmleitfaden (Programme Guide) beschreibt die europäischen Prioritäten und Förderkriterien sowie administrative Einzelheiten aufgeschlüsselt nach Aktionen. Er ist das zentrale Dokument zur Vorbereitung auf Antragstellung und Durchführung.
Sie finden diese und weitere Dokumente zur aktuellen Antragsrunde in unserem Menüpunkt Antragsverfahren.
Dokumente früherer Antragsrunden finden Sie im Menüpunkt Durchführung.