Mobilität - Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung
Mobilitätsprojekte sind organisierte Lernaufenthalte im europäischen Ausland. Im Bereich der Berufsbildung finden sie in Form von
- beruflichen Praktika
- Ausbildungsabschnitten und
- Weiterbildungsmaßnahmen statt.
Personen des Berufsbildungspersonals können auch Aufenthalte zum Lehren und Ausbilden im Ausland absolvieren.
Mobilitätsprojekte richten sich an folgende Zielgruppen:
Lernende: Personen in nichttertiären, beruflichen Aus-und Weiterbildungsgängen
- Auszubildende
- Berufsfachschüler und –schülerinnen
- Personen in formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht (z.B. zum Meister/zur Meisterin, Staatlich Geprüften Techniker/Staatlich Geprüfte Technikerin)
- Absolventinnen und Absolventen der genannten Bildungsgänge bis 12 Monate nach Abschluss
- Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung
Hinweis: Teilnehmende am Berufsorientierungsprogramm an allgemeinbildenden Schulen können nicht gefördert werden. Lassen Sie sich gern von uns hinsichtlich der Förderfähigkeit ihrer berufsvorbereitenden Maßnahme beraten.
Bildungspersonal: Personen im Bereich der Berufsbildung, zum Beispiel:
- Ausbilderinnen und Ausbilder,
- Lehrkräfte
- Berufsberaterinnen und -berater
- Leiterinnen und Leiter von Ausbildungseinrichtungen
- Personen, die für die Ausbildungsplanung, Personalentwicklung und die Berufsausbildungsvorbereitung zuständig sind.
Auslandsaufenthalte für das Bildungspersonal werden zum Zweck des Lernens (z.B. berufliches Praktikum, Hospitation oder Jobshadowing, neue Technik lernen) und zum Zweck des Lehrens gefördert. Der Auslandsaufenthalt soll Teil der Personal- und Organisationsentwicklung der Einrichtung sein und entsprechend begründet werden.
Bitte beachten Sie: Grundsätzlich wurden Mobilitätsprojekte von der antragstellenden Einrichtung dazu genutzt, eigenes Bildungspersonal zu entsenden. Personal, welches nicht aus der antragstellenden Einrichtung stammt, wurde nur unter bestimmten Bedingungen mitentsendet. Bitte beachten Sie dazu diese Förderrichtlinien.
Der Zuschuss für ein Mobilitätsprojekt setzte sich zusammen aus:
Fahrtkosten: Grundbetrag pro Person nach Entfernung zwischen Wohn- und Lernort
Aufenthalt: Betrag pro Person nach Zielland und Dauer; unterschiedliche Sätze für Lernende und Bildungspersonal
Organisation: Betrag pro Person für die Einrichtung zur Unterstützung der Qualität der Durchführung (Vorbereitung der Teilnehmenden; Abstimmungen; Monitoring; Lernergebnisse feststellen); der Betrag verringert sich ab dem/der 101. Teilnehmenden.
Zusätzliche sprachliche Vorbereitung: Lernende, die einen bestimmten Zeitraum im Ausland sind, erhalten zusätzliche Unterstützung zum Spracherwerb in Form eines Online-Kurses.
Begleitpersonen: Fahrt- und Aufenthaltskosten für Begleitpersonen wurden beantragt, wenn Menschen mit Behinderungen, Minderjährige oder Menschen mit besonderem Förderbedarf teilnahmen.
Besonderer Bedarf (Special Needs): Für Personen mit besonderem Bedarf (Mehraufwand aufgrund einer Behinderung) konnten mit entsprechender Begründung reale Kosten beantragt werden.
Außergewöhnliche Kosten: Hier konnte mit entsprechender Begründung ein Zuschuss beantragt werden, um besonderen Umständen Rechnung zu tragen (z.B. Visagebühren; außergewöhnlich hohe Reisekosten für Teilnehmende aus/in Regionen äußerster Randlage oder Übersee; zusätzliche Kosten zur Unterstützung der Teilnahme von Lernenden mit geringeren Chancen; Gebühren für eine Bankgarantie).
Die Kostenarten werden im Programmleitfaden der jeweiligen Antragsrunde genauer beschrieben.
Folgende Länder waren Teil des Erasmus+-Programms (2014-2020):
- EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich
- Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei