Aufruf zum Programm Erasmus+ 2025 veröffentlicht - Jetzt informieren und mitmachen!

21.11.2024

Die Europäische Kommission hat ihren Aufruf zur Einreichung von Anträgen im Programm Erasmus+ und den Programmleitfaden für das Jahr 2025 veröffentlicht. Mit rund 5 Milliarden Euro wird sie im kommenden Jahr den Lernaustausch im Ausland und Partnerschaften in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport unterstützen. Dies entspricht einem Anstieg um 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wieviel Mittel stehen der Berufs- und Erwachsenenbildung zur Verfügung? Was wird gefördert und welche Neuerungen gibt es?

Der Aufruf 2025 ist die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen des Programms Erasmus+ veröffentlicht und Neuerungen im Programm benannt. Wir laden alle herzlich ein, bei dem Programm mitzumachen, sich zu den Möglichkeiten zu informieren und die vielfältigen Chancen von Erasmus+ zu nutzen.

Budget für die Berufs- und Erwachsenenbildung

2025 ist das von der Nationalen Agentur beim BIBB verwaltete Förderbudget deutlich um 35 Prozent gegenüber dem des Vorjahrs gestiegen: In der Berufsbildung stehen rund 132 Millionen Euro für die Projektförderung zur Verfügung, in der Erwachsenenbildung liegt das Fördervolumen bei knapp 33 Millionen Euro. Mehr Mittel stehen dabei im Vergleich zum Vorjahr für die Leitaktion 1 (Mobilität) zur Verfügung. Das Budget der Leitaktion 2 (Partnerschaften für Zusammenarbeit) bleibt in 2025 stabil und wird nicht, wie in den Jahren zuvor, weiter reduziert.

Das wird gefördert

Im Einklang mit den im Programm Erasmus+ für 2021-2027 dargelegten Schwerpunktbereichen wird die Aufforderung zur Einreichung von Anträgen weiterhin ein breites Spektrum von Projekten unterstützen, deren Schwerpunkt auf der Förderung der sozialen Inklusion, des ökologischen und des digitalen Wandels und der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben liegt. 

Das Programm wird der Ukraine auch 2025 mit Projekten zur Seite stehen, die beispielsweise die Aufslandsaufenthalte von Lernenden fördern, Menschen, die aus dem Land fliehen, mit neuen Fähigkeiten ausstatten, bei der Bekämpfung von Desinformation helfen oder die Integration von Geflüchteten in ein neues Bildungssystem unterstützen.

Der Programmleitfaden beschreibt neben den Programmzielen die nach Leitaktionen strukturierten Förderaktivitäten und enthält alle wichtigen technischen Informationen rund um die Antragstellung. Nutzen Sie den Leitfaden, um Ihre Projekte erfolgreich zu planen und einzureichen.

Das ist neu im Programm Erasmus+

Mit jeder Veröffentlichung eines neuen Erasmus+-Programmleitfadens ergeben sich kleine oder auch größere Änderungen für die Antragstellung. Erfahren Sie nachfolgend, was sich für Sie und Ihre Einrichtung mit dem Erasmus+-Programmleitfaden 2025 im Vergleich zum Vorjahr geändert hat und worauf Sie besonders achten müssen. 

Die folgenden Informationen beziehen sich auf den verbindlichen englischsprachigen Programmleitfaden Version 1 (2025) vom 19.11.2024.

Wichtige Änderungen für die Leitaktion 1 – Mobilität in der Beruf- und Erwachsenenbildung
  • Die Aktivitätsart „Kurse und Schulungen“ für Lernaustausch des Personals ist wie folgt spezifiziert:
    • Maximale Aufenthaltsdauer wurde auf 10 Tage festgesetzt
    • Pro Projekt kann jede Person maximal einmal an einem Kurs teilnehmen
    • Maximal drei Personen derselben entsendenden Organisation und maximal zehn Personen desselben Mobilitätskonsortiums können für den gemeinsamen Besuch desselben Kurses eine Förderung erhalten.
  • Generell kann Personal, das aus dem Ausland für die geförderte Einrichtung arbeitet, nicht mehr an Aktivitäten in dem Land teilnehmen, in dem es arbeitet.
  • Mobilitätsaktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die aufnehmende Einrichtung rechtmäßig niedergelassen ist.
  • Jede Mobilitätsaktivität kann nur noch in einem Land stattfinden. Kurze grenzüberschreitende Reisen sind dann zulässig, wenn sie für die Aktivität relevant sind; für die Berechnung des Zuschusses wird dies jedoch nicht als Wechsel des Veranstaltungslandes betrachtet. Aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern sind zulässig, in diesem Fall muss jede Aktivität für sich genommen alle relevanten Förderkriterien erfüllen.
  • Aktivitäten nach Russland oder Belarus werden nicht mehr gefördert.
  • Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die Nationale Agentur.
Wichtige Änderungen für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit in der Berufs- und Erwachsenenbildung
  • Übergreifende Neuerungen: Für die Berufsbildung wurde in der Leitaktion 2 eine neue bildungsbereichsspezifische Priorität eingeführt: „Inangriffnahme von schwach ausgeprägten Grundfertigkeiten: Das Ziel dieser Priorität ist, dass Programme der beruflichen Aus- und Weiterbildung sicherstellen, dass solide Rechen-, Lese-, Schreib-, Sprach- und digitale Kompetenzen als starke Grundlagen für Resilienz, lebenslanges Lernen, lebenslange Beschäftigungsfähigkeit und soziale Inklusion entwickelt werden.“
  • Für kleinere Partnerschaften (KA210) ist neu: 
    • Zu einer Antragsfrist kann eine Einrichtung, d.h. eine Organisations-ID, an maximal 5 Projekten beteiligt sein (neue Begrenzung). Weiterhin gilt, dass nur ein Antrag als koordinierende Einrichtung gestellt werden kann. Die Begrenzung gilt über die Bildungsbereiche Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Schulbildung, Jugend hinweg. 
    • Für die Bildungsbereiche Berufsbildung und Erwachsenenbildung wird es im Jahr 2025 in Deutschland nur die Antragsfrist am 05.03.2025 geben.
  • Für Kooperationspartnerschaften (KA220) ist neu:
    • Die Beteiligung von Partnereinrichtungen aus nicht am Programm assoziierten Drittländern ist nicht mehr weltweit möglich, sondern ist auf Länder aus den Regionen 1 bis 3 begrenzt: Westbalkan, Östliche Nachbarschaft, Länder des südlichen Mittelmeerraums. Die Einteilung der Länder nach Regionen ist im Detail in Teil A des Programmleitfadens beschrieben (Seite 34ff) Damit können u.a. Einrichtungen aus Großbritannien und der Schweiz nicht mehr als Partnereinrichtung an einem Projekt teilnehmen.
    • Die Lebensläufe (Curriculum Vitae) für die Schlüsselpersonen des Projektkonsortiums müssen bei der Antragstellung eingereicht werden, so dass eine operationale Leistungsfähigkeit geprüft werden kann. (Teil C, Seite 418)

ERASMUS+ INSPIRATION DAYS

Lassen Sie sich inspirieren!

Für neue und interessierte Projektträger bieten wir vom 25. bis 29. November eine Woche der Inspiration an. Jeden Tag stellt Ihnen eines unserer Teams die wichtigsten Entwicklungen des Erasmus+-Programms vor – unterstützt von erfahrenen Projektträgern, die ihre Expertise teilen. So können Sie sich kompakt über die verschiedenen Fördermöglichkeiten in der Berufs- und Erwachsenenbildung informieren und erhalten zugleich erste Impulse und Ideen zu Ihrem Projekt. 

Jetzt zu den virtuellen Infotagen anmelden!

Service der NA beim BIBB

Die NA beim BIBB verwaltet im Auftrag der Europäischen Kommission die Fördermittel des Programms der Leitaktion 1 (Mobilität) sowie der dezentralen Aktionen aus der Leitaktion 2 (Partnerschaften) des Erasmus+-Programms in den Sektoren Berufsbildung und Erwachsenenbildung und ist dabei für den gesamten Förderzyklus verantwortlich. Neben der Information und Beratung umfasst dies die Organisation des Antragsverfahrens, den Abschluss der Verträge, die Auszahlung der Fördermittel, die Projektbegleitung und die Abrechnung der Projekte.