Antragsverfahren - Partnerschaften für eine Zusammenarbeit planen und beantragen
Sie planen eine Partnerschaft für Zusammenarbeit in der Erwachsenenbildung? Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie das Projekt beantragen, welche Fristen und Formalia Sie beachten sollten und welche Kriterien bei der Bewertung der Projektanträge eine Rolle spielen.
Wer kann Anträge einreichen?
Antragsberechtigt sind alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben; dies können zum Beispiel Unternehmen, berufsbildende Schulen, Bildungseinrichtungen oder Kammern sein. Eine detaillierte Auflistung antragsberechtigter Einrichtungen finden Sie im Programmleitfaden „Teil B“ unter Leitaktion 2 "Partnerschaften für eine Zusammenarbeit".
Einzelpersonen können keinen Projektantrag einreichen.
Um förderfähig zu sein, müssen antragstellende Organisationen mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist rechtmäßig gegründet worden sein.
Grundsätzlich gilt für die Antragstellung:
Pro Antragsfrist kann ein Partnerkonsortium – bestehend aus denselben Partnern – nur einen Antrag stellen. Dieser Antrag kann nur an eine einzige Nationale Agentur gerichtet werden.
Es gibt in der Regel eine Antragsfrist im Jahr; sie gilt europaweit.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch.
Der Aufruf zur Einreichung von Projekten und der Programmleitfaden der EU-Kommission sind grundlegende Dokumente, die vor jedem Antragsjahr aktualisiert werden. Antragstellerinnen und Antragsteller sollten die wesentlichen Beschreibungen und Regelungen in Bezug auf Partnerschaften in der Erwachsenenbildung kennen.
Antragstellende, die mehrfach Anträge einreichen, werden von der NA beim BIBB aufgefordert, ihre Eignung zur Durchführung dieser Vorhaben zu belegen. Diese Prüfung der sog. „operationalen Kapazität“ beinhaltet zum einen Aussagen zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellenden im Verhältnis zu den beantragten Finanzhilfen und eine Darstellung des in den geplanten Projekten eingesetzten Personals und dessen Qualifikationen sowie Aufstellungen aller Antrags- und Projektvorhaben der Einrichtung mit der Darlegung der fachlichen Eignung der antragstellenden Einrichtung. Ab der Antragsrunde 2025 werden Lebensläufe für eine Beantragung verpflichtend.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wesentlichen Aspekte und Schritte des Antragsverfahrens vor:
- Projekt planen
- Organisationsregistrierungssystem und OID
- Formale Schritte zur Antragstellung und Antragsunterlagen
- Prioritäten
- Antrag inhaltlich ausarbeiten
- Auswahlverfahren und Förderkriterien
- Beschwerdemanagement
- Auf einen Blick: Dokumente und Tools zur Antragsstellung
Zu jedem dieser Kapitel finden Sie die notwendigen Tools und Dokumente. Die Dokumente werden in jedem Antragsjahr neu zur Verfügung gestellt. Dabei kann es von Jahr zu Jahr Veränderungen geben. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde.
Für eine erfolgreiche Antragstellung sollten Sie Ihre Projektidee bereits hinreichend konkretisiert haben. Machen Sie sich daher mit den Rahmenbedingungen des Programms vertraut und planen Sie die Eckpunkte Ihres Projekts so konkret wie möglich. Dafür sollten Sie ausreichend Vorlaufzeit einplanen.
Wir beraten Sie gern! Vor allem Einrichtungen, die noch keine Erfahrung mit Partnerschaften für eine Zusammenarbeit in der Erwachsenenbildung haben, empfehlen wir, die Projektskizzenberatung und unser umfassendes Beratungsangebot zu nutzen. Nehmen Sie diese Möglichkeit auch als erfahrene Einrichtung wahr, um so später mögliche Kürzungen zu vermeiden.
Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem (ORS) registriert sein. Das Organisationsregistrierungssystem der Europäischen Kommission verwaltet alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Institutionen. Identifikationsmerkmal jeder Einrichtung ist ein neunstelliger OID-Code, der automatisch bei der Registrierung im Teilnehmerportal vergeben wird.
- Ihre Einrichtung ist bereits registriert und verfügt über eine OID? Dann prüfen Sie bitte, ob die Daten Ihrer Einrichtung sowie die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind und aktualisieren Sie sie bei Bedarf. Mögliche Partnereinrichtungen registrieren sich selbst. Fordern Sie deren OIDs an, damit Sie sie im Antrag aufführen können.
- Ihre Einrichtung ist noch nicht registriert? Dann nehmen Sie die Registrierung bitte vor.
Anleitung zum Hochladen der Dokumente:
- Das Organisationsregistrierungssystem erreichen Sie über diesen Link https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/organisation-registration/screen/home
- Bitte loggen Sie sich mit den für Ihre OID gültigen EU-LogIn-Daten ein, indem sie auf die Schaltfläche „Register or login“ (oben rechts) klicken
- Klicken Sie links auf „Organisations“ und dann „My Organisations“
- Bitte klicken Sie auf die OID Ihrer Einrichtung in der Zeile des relevanten Eintrags
- Bitte klicken Sie am linken Bildschirmrand auf die Schaltfläche „Documents“
- Über die Schaltfläche „Add document“ (oben rechts) öffnet sich das Fenster zum Hochladen von Dokumenten
- Über „Datei auswählen“ können Sie nun den Speicherort auf Ihrem PC auswählen, auf dem die Dokumente gespeichert sind. Sie müssen jedes Dokument einzeln hochladen.
- Für das Dokument „Formblatt Rechtsträger“ wählen Sie unter „Document Type“ die Beschreibung „Legal Entity“, für den „Nachweis zum Rechtsträger“ die Beschreibung „Registration Document“ und für das Formblatt „Finanzangaben“ und ggf. Kontoauszüge die Beschreibung „Financial ID form-Bank Account“ aus.
- Nunklicken Sie auf „Upload“; das entsprechende Dokument wird hochgeladen.
- Damit die neu hochgeladenen Dokumente sicher gespeichert werden, klicken Sie abschließend auf „Update“ am rechten oberen Bildschirmrand. Nur dann werden die Änderungen übermittelt.
- Die erfolgreiche Aktualisierung Ihrer OID wird Ihnen in einem neuen Fenster mit „You have successfully updated organisation with ID: Exxxxxxxx“ bestätigt. Bitte klicken Sie in diesem Fenster auf „OK“
- Damit Sie sich wieder ausloggen können, klicken Sie nun auf Ihren Namen am oberen rechten Bildschirmrand und dann den Eintrag „Signout“ und dann die blaue Schaltfläche „Log me out“. Sie werden nun ausgeloggt.
Organisationsregistrierungssystem und OID
Sie haben noch keine OID? Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise:
Folgende Dokumente müssen im Organisationsregistrierungssystem hochgeladen werden:
Nachweis der Rechtsfähigkeit der Einrichtung (zum Beispiel Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis usw.)
3.1. Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen
Die Rahmenbedingungen des Programms sind in folgenden Dokumenten beschrieben. Auch Einrichtungen, die bereits Erfahrungen mit dem Antragsverfahren haben, empfehlen wir, sich hier über mögliche Neuerungen zu informieren.
Der Beschluss des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats setzt den politischen Rahmen für die Programmgeneration 2021-2027.
Der Aufruf 2025 (Call) ist die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen des Programms Erasmus+ veröffentlicht. Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (EAC/A01/2021 Programm Erasmus+ (2021/C 103/11)) gilt vorbehaltlich der Annahme des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des rechtlichen Rahmens von Erasmus+ und zur Einrichtung des Programms Erasmus+ sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 ohne wesentliche Änderungen durch den Gesetzgeber.
Im Programmleitfaden (Programme Guide) finden Sie grundlegende bildungsbereichspezifische Informationen wie Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen.
Dokumente zu den Rahmenbedingungen
2025
3.2. Ablaufplan | Zeitplan der Antragsrunde
- 1. Einreichungsfrist: 5. März 2025, 12:00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit) - gilt für Kooperationspartnerschaften und Kleinere Partnerschaften
Unterstützende Dokumente
Ansichtsexemplar Antragsformular Kleinere Partnerschaften – englisch (KA210-ADU, Beispiel 2023)
Ansichtsexemplar Antragsformular Kooperationspartnerschaften - englisch (KA220-ADU, Beispiel 2023)
Handbook on KA2 lump sum funding model (Informationen zu pauschlierten Fördersummen bei Partnerschaften für Zusammenarbeit für Antragstellung, Durchführung und Abrechnung 2024)
Entfernungsrechner
3.4. Elektronische Antragstellung
Wenn Ihre Einrichtung und Ihre Partnereinrichtungen über eine OID verfügen, können Sie Ihren Antrag stellen.
Ein Ansichtsexemplar der application forms finden Sie hier.
Die Antragstellung erfolgt über die Online-Plattform „Application Forms". Bitte verwenden Sie momentan Edge oder den Internet Explorer als Browser.
Für den Antrag einer Partnerschaft für Zusammenarbeit im Bereich der Erwachsenenbildung verwenden Sie bitte das Antragsformular mit der Kennung KA210-ADU oder KA220-ADU.
Der Antrag wird nur bearbeitet, wenn er elektronisch eingereicht wurde.
Kalkulieren Sie ausreichend Puffer für Unwägbarkeiten in letzter Minute ein.
Voraussetzung für die Förderung einer Partnerschaft ist, dass sie sich auf mindestens eine horizontale und/oder bildungsbereichs-spezifische Priorität bezieht. Damit wird das Projektvorhaben unter eine bestimmten Schwerpunkt gestellt. Die horizontale Priorität „Inklusion und Diversität“ wird als hochrelevant bewertet. Ausschlaggebend ist dennoch die Wahl der passenden Priorität(en) für das jeweilige Projektvorhaben.
Der Programmleitfaden enthält die ausführlichen Beschreibungen der horizontalen sowie der bildungsbereichs-spezischen Prioritäten (2025 Version 1 englisch: Seite 7 bzw. 223 sowie Seite 229).
Folgende Punkte sollten Sie beim Schreiben des Antrags berücksichtigen:
Relevanz des Projekts: Jedes Projektvorhaben muss eine horizontale oder bildungsbereichsübergreifende Priorität adressieren. Nähere Informationen zu den in der jeweiligen Antragsrunde relevanten Prioritäten finden Sie im Teil B des Programmleitfadens im Kapitel zur Leitaktion 2 "Partnerschaften für eine Kooperation" sowie auf dieser Seite im Reiter „4. Prioritäten".
Partnerschaften können bildungsbereichsübergreifend angelegt sein, indem sie sich zum Beispiel auch auf die Berufsbildung, Hochschulbildung, Schulbildung und/oder den Bereich Jugend beziehen. Der Bildungsbereich, in dem der Antrag eingereicht wird, das heißt die Erwachsenenbildung, muss jedoch eindeutig herausgestellt werden.
Formulieren Sie klar definierte Ziele. Erstellen Sie für Ihre Kooperationspartnerschaft eine fundierte und angemessene Bedarfsanalyse für Deutschland und die beteiligten Länder. Beschreiben Sie, inwieweit Ihr Antrag innovativ ist beziehungweise bereits durchgeführte Initiativen ergänzt. Bei einer kleineren Partnerschaft stellen Sie die Bedarfe der beteiligten Einrichtungen in den Fokus. Beschreiben Sie den europäischen Mehrwert, den das Vorhaben durch seine transnationalen Aktivitäten erreichen wird.
Projektkonzeption und Umsetzung: Beschreiben Sie klar und vollständig, wie die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Evaluierung und Verbreitung des Vorhabens ablaufen soll. Prüfen Sie die Übereinstimmung der Projektziele mit den vorgeschlagenen Aktivitäten und geplanten Produkten. Beachten Sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen beantragter Fördersumme und geplanter Projektdauer.
Berücksichtigen Sie bei der Projektgestaltung auch Aspekte der Inklusion, der Nutzung digitaler Werkzeuge und Methoden sowie der ökologischen Nachhaltigkeit. Beschreiben Sie, wie Menschen mit geringeren Möglichkeiten an Projektaktivitäten beteiligt werden können. Stellen Sie dar, welche digitalen Werkzeuge und Methoden die physischen Aktivitäten ergänzen, und beschreiben Sie gegebenenfalls die Einbindung von Erasmus+-Online-Plattformen wie EPALE in die einzelnen Projektphasen. Zeigen Sie, wie Sie verschiedene Aktivitäten möglichst ökologisch nachhaltig gestalten.
Qualität der Partnerschaft und der Kooperation: Stellen Sie Ihre Einrichtung sowie Ihre Partnerorganisationen vor und beschreiben Sie die jeweiligen Rollen und deren spezifischen Beitrag im beantragten Projekt. Die beteiligten Organisationen sollten sich ergänzen und über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit relevanter Expertise verfügen. Aus der Beschreinung der Einrichtungen sollte hervorgehen, welche Bildungsarbeit die Einrichtung regelmäßig außerhalb der EU-Projekte leistet.
Wirkung: Stellen Sie die Anwendung der Ergebnisse bei allen am Projekt beteiligten Einrichtungen sicher. Treffen Sie Aussagen zu deren Nutzung nach Ablauf der Projektförderung. Stellen Sie dar, in welchen Schritten Sie die Ergebnisse innerhalb und außerhalb des Konsortiums bekannt machen und in welchem Umfang die Ergebnisse durch offene Lizenzen frei zugänglich sind. Beschreiben Sie, inwieweit die erarbeiteten Ergebnisse auf andere Einrichtungen beziehungsweise andere rechtliche, strukturelle, geographische, sozio-kulturelle oder sprachliche Kontexte übertragbar sind. Zeigen Sie, welche nachhaltige Wirkung die Ergebnisse für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, für die teilnehmenden Einrichtungen sowie auf Systemebene erzielen werden.
Zusammenfassung: Fassen Sie Ihr Vorhaben so zusammen, dass Außenstehende schnell erkennen können, was Ihr Projekt ausmacht. Wenn Sie Ihren Antrag auf Deutsch einreichen, übersetzen Sie die Zusammenfassung bitte auch ins Englische. Die englische Fassung wird im Falle eines Vertragsschlusses automatisch in die europäische Datenbank Erasmus+ Project Results Platform (E+PRP) übertragen und veröffentlicht.
Rechtsgültige Unterschrift: Bitte beachten Sie unbedingt, dass der Antrag nur mit der Unterschrift der zeichnungsberechtigten Person gültig ist.
Sie haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB bei der Evaluierung Ihres Antrags oder Ihres Projektes Beschwerde einzulegen. Die Art der Beschwerde und das Verfahren hierzu werden Ihnen in der jeweiligen Mitteilung über die Entscheidung der Nationalen Agentur erläutert.
Dokumente zu den Rahmenbedingungen
2025
Organisationsregistrierungssystem und OID
Sie haben noch keine OID? Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise:
Folgende Dokumente müssen im Organisationsregistrierungssystem hochgeladen werden:
Nachweis der Rechtsfähigkeit der Einrichtung (zum Beispiel Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis usw.)
Unterstützende Dokumente
Ansichtsexemplar Antragsformular Kleinere Partnerschaften – englisch (KA210-ADU, Beispiel 2023)
Ansichtsexemplar Antragsformular Kooperationspartnerschaften - englisch (KA220-ADU, Beispiel 2023)
Handbook on KA2 lump sum funding model (Informationen zu pauschlierten Fördersummen bei Partnerschaften für Zusammenarbeit für Antragstellung, Durchführung und Abrechnung 2024)
Die Antragstellung erfolgt über die Online-Plattform „Application Forms". Bitte verwenden Sie momentan Edge oder den Internet Explorer als Browser.
Für den Antrag einer Partnerschaft für Zusammenarbeit im Bereich der Erwachsenenbildung verwenden Sie bitte das Antragsformular mit der Kennung KA210-ADU oder KA220-ADU.
Der Antrag wird nur bearbeitet, wenn er elektronisch eingereicht wurde.
Kalkulieren Sie ausreichend Puffer für Unwägbarkeiten in letzter Minute ein.
Entfernungsrechner