Durchführung

Damit Erasmus+ Partnerschaften für Zusammenarbeit europaweit nach vergleichbaren Standards durchgeführt werden, macht die Europäische Kommission Vorgaben, die es Ihnen ermöglichen, auf erprobte Instrumente und Erfahrungen aus der Praxis zurückzugreifen. 
Die NA beim BIBB hat alle wichtigen Informationen zur Projektdurchführung auf ihrer Erasmus+-Projektplattform zusammengestellt.

Wenn Sie ein bewilligtes Projekt umsetzen, können Sie sich dort ausführlich zu Aspekten der Durchführung informieren, alle Links zu Tools finden und Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) erhalten.

Zur Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB

Wenn Sie ein Projekt planen oder beantragen, sollten Sie einige Fakten zur Durchführung des Projekts kennen:

  • Antragstellende Einrichtungen werden nach der Förderentscheidung per E-Mail über das Ergebnis informiert. Formal ist das Projekt bewilligt, wenn die Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) von der koordinierenden Einrichtung des Projekts und der NA beim BIBB unterzeichnet ist. 
  • Die im Antrag beschriebenen Aktivitäten bzw. Arbeitspakete und geplanten Ergebnisse sind Bestandteil der Vereinbarung und müssen vollständig umgesetzt werden. 
  • Die koordinierende Einrichtung erhält eine Vorauszahlung des bewilligten Zuschusses. Wenn die Einrichtung keine ausreichende Bonität nachweisen kann, kann die Höhe der Vorauszahlung begrenzt werden.  
  • Während der Durchführung und für die Erstellung von Berichten ist die Nutzung eines Tools der Europäischen Kommission verpflichtend - es heißt Beneficiary Module. 
  • Änderungen am Projekt oder bei den beteiligten Einrichtungen müssen mit der NA beim BIBB abgestimmt und zum Teil durch eine Vertragsänderung festgelegt werden. 
  • Es besteht die Verpflichtung, die Förderung auf allen veröffentlichen Materialien, Dokumenten und Projektergebnissen kenntlich zu machen. Dazu macht die Europäische Kommission Vorgaben. Zudem müssen alle Projektergebnisse (PDF, Video, Software etc.) mit einer offenen Lizenz (OER) gekennzeichnet werden, um die Nachnutzung Dritter zu ermöglichen.
  • Je nach Dauer des Projekts müssen Berichte während der Durchführung erstellt werden. 
  • Der abschließende Zuschuss wird nach der Prüfung des Abschlussberichts und ggf. vertieften Prüfungen von Nachweisen und Belegen festgesetzt. 
  • Die NA beim BIBB unterstützt Sie bestmöglich bei der Umsetzung. Sie haben eine feste Ansprechperson für Ihr Projekt.