Zentren der beruflichen Exzellenz - Aufruf im Rahmen der Erasmus+ Leitaktion 2

Zentren der beruflichen Exzellenz zählen im Rahmen der Erasmus+ Leitaktion 2 zu den Partnerschaften für Exzellenz. Sie werden zentral durch die Exekutivagentur der EU-Kommission (EACEA) umgesetzt.

Was sind Zentren der beruflichen Exzellenz?

Zentren der beruflichen Exzellenz (engl. Centres of Vocational Excellence - CoVes) zielen darauf ab, qualitativ hochwertige berufliche Qualifikationen zu vermitteln, unternehmerische Aktivitäten und die Verbreitung von Innovationen zu unterstützen und als Wissens- und Innovationsdrehscheiben für Unternehmen (insbesondere KMU) zu fungieren. Gleichzeitig arbeiten sie mit Zentren in anderen Ländern über internationale Plattformen zusammen.

Zentren der beruflichen Exzellenz bringen dabei eine Vielzahl lokaler Partner zusammen, wie z. B. Anbieter von beruflicher Aus- und Weiterbildung, Arbeitgeber/-innen, Forschungszentren, Entwicklungsagenturen und Arbeitsvermittlungen.

Zentren der beruflichen Exzellenz sind auf zwei Ebenen tätig:

  1. auf nationaler Ebene
  2. auf transnationaler Ebene

Sie zeichnen sich auf transnationaler Ebene aus durch

  • ein gemeinsames Interesse an spezifischen Sektoren
  • innovative Ansätze zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen.

Was ist das Ziel der Förderung?

Mit der Förderung soll die schrittweise Einrichtung und Entwicklung europäischer Plattformen für Zentren der beruflichen Exzellenz unterstützt werden, die zu Strategien der regionalen Entwicklung, der Innovation und der intelligenten Spezialisierung sowie zu internationalen Kooperationsplattformen beitragen.

Wie setzt sich eine Partnerschaft zusammen?

Die Partnerschaft muss mindestens acht vollwertige Partner aus mindestens vier unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (bisher: Programmländer) umfassen (darunter mindestens zwei Mitgliedsstaaten der EU).

Davon sind

  • mindestens eine Organisation, die Unternehmen, eine Branche oder einen Sektor repräsentiert, und
  • mindestens ein Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung

einzubeziehen.

Auch Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als Partner, verbundene Einrichtungen oder assoziierter Partner teilnehmen, wenn ihre Beteiliguhng einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt.

Beispiele förderfähiger Einrichtungen:

  • Berufsbildungsanbieter
  • Einrichtungen, die Unternehmen, Branchen oder Sektoren repräsentieren
  • Nationale/regionale Qualifikationsbehörden
  • Forschungsinstitute
  • Innovationsagenturen
  • für regionale Entwicklung zuständige Behörden

Wer kann einen Antrag stellen?

Jede in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige öffentliche oder private Einrichtung, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig ist, kann die Förderung beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur (EACEA).

Welche Aktivitäten müssen realisiert werden?

Die Tätigkeitsfelder von Zentren der beruflichen Exzellenz können in drei Cluster unterteilt werden. Jedes der Projekte muss

  • mindestens 4 Aktivitäten aus dem Cluster 1 „Lehre und Lernen“
  • mindestens 3 Aktivitäten aus dem Cluster 2 „Zusammenarbeit und Partnerschaften“ und
  • mindestens 2 Aktivitäten aus dem Cluster 3 „Leitung und Finanzierung“

realisieren.

Projektlaufzeit: 4 Jahre

Förderung:  bis zu 4 Mio. € pro Projekt

Einreichungsfrist

07.05.2024, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit)

Weiterführende Informationen

Fragen können Sie an die EACEA über die Email-Addresse eacea-eplus-VET[at]ec.europa(dot)eu stellen.

Online-Infoveranstaltung

Am 27. Januar 2023 fand eine Online-Infoveranstaltung der Europäischen Kommission zu dieser Aktion für interessierte Organisationen statt.

Hier finden Sie die Präsentationen der Veranstaltung.

Hier finden Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung.

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