Kleinere Partnerschaften - Europäische Zusammenarbeit in der Berufsbildung

Kleinere Partnerschaften sind länderübergreifende Projekte von Einrichtungen der Berufsbildung. Sie sind Teil der Leitaktion 2 „Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen“ des EU-Programms Erasmus+.

Kleinere Partnerschaften

  • Sie erleichtern kleinen, neuen und weniger erfahrenen Organisationen sowie benachteiligten Zielgruppen den Zugang zum Programm Erasmus+.
  • Sie unterstützen Aktivitäten mit europäischer Dimension sowohl auf nationaler als auch transnationaler Ebene.
  • Sie unterstützen den Aufbau und die Stärkung von Netzwerken.
Grundlagen einer kleineren Partnerschaft

Antragstellung: 

  • durch die koordinierende Einrichtung für die gesamte Partnerschaft
  • eine Einrichtung (OID) kann zu einer Antragsfrist 1 Antrag einreichen, das gilt über die verschiedenen Bildungsbereiche hinweg

Anzahl der Partner:

  • mindestens zwei Einrichtungen aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (bisher: Programmländer);
  • die Anzahl der Partner im Antrag ist nicht begrenzt
  • eine Einrichtung (OID) kann zu einer Antragsfrist an insgesamt maximal 5 Kleineren Partnerschaften in den Bildungsbereichen Erwachsenenbildung, Berufliche Bildung, Schulbildung und Jugend beteiligt sein, als Antragsteller oder als Partnereinrichtung

Projektdauer: zwischen 6 und 24 Monaten, in Abhängigkeit vom Ziel des Projekts und vom Umfang der geplanten Aktivitäten

Förderung: Es stehen zwei einmalige Pauschalbeträge zur Auswahl:

  • 30.000 €
  • 60.000 €

Projektstart:

  • bei Antragstellung zum 05. März 2025 zwischen dem 01.09.2025 und dem 31.12.2025

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die im weitesten Sinn in der Berufsbildung tätig sind, können eine kleinere Partnerschaft beantragen oder als Partnereinrichtung mitwirken. Dies sind u.a.

  • Berufsbildungseinrichtungen
  • Berufsbildungszentren und -organisationen
  • Forschungszentren und -einrichtungen
  • Gebietskörperschaften
  • Hochschulen
  • Institutionen des Bundes, der Länder oder Gemeinden
  • Kammern
  • Nichtregierungsorganisationen
  • Sozialpartner
  • Unternehmen
  • Verbände
Was und wie wird bezuschusst?

Die Projektförderung erfolgt als einmaliger Pauschalbetrag. Antragsteller wählen zwischen zwei feststehenden Förderbeträgen aus: 30.000 € und 60.000 €. Der zu wählende Betrag ist abhängig von den Zielen, geplanten Projektaktivitäten, erwarteten Ergebnissen und der geplanten Projektlaufzeit.

Die Ziele, Aktivitäten und Ergebnisse müssen zueinander in einem klaren und nachvollziehbaren Bezug stehen. Die Anträge müssen einen Zeitplan und hinreichende Informationen zum Budgetplan für die geplanten Aktivitäten beinhalten.

Anforderungen an den Antrag

Die Projektbeschreibung muss folgende Aspekte beinhalten:

  • Ziele
  • vorgeschlagene Aktivitäten
  • erwartete Ergebnisse

Dabei müssen die Ziele, Aktivitäten und angestrebten Ergebnisse klar miteinander verknüpft sein.

Des Weiteren muss ein allgemeiner Zeitplan für das Projekt vorgelegt werden, der die voraussichtlichen Realisierungstermine der wichtigsten Aktivitäten enthält.

Im Projektbudget sind die geplanten Projektaktivitäten sowie der jeweils dazugehörige Anteil an der Finanzhilfe anzugeben.

Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf die Kernaktivitäten zur Zielerreichung beziehen. Die an Unterauftragnehmende vergebenen Aufgaben müssen im Antrag genau angegeben und geschrieben werden.  

Teilnehmende Staaten

Kleinere Partnerschaften sind länderübergreifende Projekte, an denen mindestens zwei Organisationen aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (bisher: Programmländer) beteiligt sein müssen. 

EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer

  • EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
  • mit dem Programm assoziierte Drittländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei


Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer

Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sind nicht förderfähig.

Prioritäten

Voraussetzung für die Förderung einer Partnerschaft ist, dass sie sich auf mindestens eine horizontale und/oder bildungsbereichsspezifische Priorität bezieht (siehe auch Programmleitfaden, Version 1, englisch, S. 225ff.). Die horizontale Priorität „Inklusion und Diversität“ wird als hochrelevant bewertet. Ausschlaggebend ist dennoch die Wahl der passenden Priorität(en) für das jeweilige Projektvorhaben.

Europäische Grundlagendokumente

Mehr zur grundsätzlichen Philosophie des Programms, den spezifischen Zielen für die Berufsbildung und den Verfahren zur Antragstellung finden Sie in den Grundsatzdokumenten der EU-Kommission:

  • Der Europäische Ratsbeschluss regelt den rechtlichen Rahmen des Programms Erasmus+.
  • Der Europäischer Aufruf fordert jährlich zur Einreichung von Projektvorschlägen (Anträgen) auf. Im Aufruf sind Fristen und Budget der jeweiligen Aktionen festgelegt.
  • Der Erasmus+-Programmleitfaden (Programme Guide) beschreibt die europäischen Prioritäten und Förderkriterien sowie administrative Einzelheiten aufgeschlüsselt nach Aktionen. Er ist das zentrale Dokument zur Vorbereitung auf Antragstellung und Durchführung.


Sie finden diese und weitere Dokumente zur aktuellen Antragsrunde in unserem Menüpunkt Antragsverfahren.

Dokumente früherer Antragsrunden finden Sie im Menüpunkt Erasmus+ bis 2020 Durchführung.