Antragsverfahren - Akkreditierung planen und beantragen
Sie planen eine Akkreditierung in der Berufsbildung? Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie für die Beantragung vorgehen, welche Fristen und Formalien Sie beachten sollten und welche Kriterien bei der Bewertung der Anträge eine Rolle spielen.
Wer kann Anträge einreichen?
Antragsberechtigt sind alle öffentliche und private Einrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben und mindestens eine der folgenden Definitionen erfüllen:
- Einrichtungen, die auf der Grundlage von §1 des Berufsbildungsgesetzes Angebote im Bereich der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung oder der beruflichen Umschulung anbieten.
- Einrichtungen, die non-formale Bildungsangebote im Bereich der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Fortbildung anbieten, wenn diese Angebote überwiegend berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln und die Lernergebnisse dokumentieren.
- Schulen, die laut Definitionenkatalog der KMKdem Bildungsbereich „Berufliche Schulen“ zugeordnet sind. Dazu gehören auch Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Technische Oberschulen und Fachgymnasien.
- Schulen, die laut Definitionenkatalog der Schulart „Schulen im Gesundheitswesen“ zugeordnet sind.
- Schulen, die laut Definitionenkatalog als „Übergreifende Formen“ klassifiziert sind (Förderschulen) und ihre geplanten Aktivitäten im Rahmen des Nachfolgeprogramms überwiegend im Bereich der Berufsbildung realisieren wollen.
Eine Einrichtung, die sowohl im Gebiet der beruflichen Aus- und Weiterbildung als auch im Gebiet der Erwachsenenbildung tätig ist, kann gleichzeitig einen Antrag in beiden Sektoren stellen.
Einrichtungen können ihren Antrag in einem der drei Gebiete (Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schulbildung) entweder als Einzelorganisation oder als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums stellen. Es ist nicht möglich, gleichzeitig zwei Anträge sowohl als Einzelorganisation als auch als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums in einem der o. g. Gebiete zu stellen.
Einzelpersonen können keinen Projektantrag stellen. Sie können jedoch über die Praktikumsplatzsuche auf dem Portal www.meinauslandspraktikum.de Zugang zu einer Förderung im Rahmen eines Mobilitätsprojekts erhalten, das individuelle Mobilität für Einzelpersonen ermöglicht. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Info-Seite Pool-Projekte – mit EU-Stipendien für Einzelpersonen individuelle Mobilität fördern.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wesentlichen Aspekte und Schritte des Antragsverfahrens vor:
- Zwei Zugänge zur Akkreditierung
- Organisationsregistrierungssystem und OID
- Formale Schritte zur Antragstellung und Antragsunterlagen
- Antrag inhaltlich ausarbeiten
- Auswahlverfahren und Förderkriterien
- Beschwerdemanagement
- Auf einen Blick: Dokumente zur Antragsrunde
In jedem dieser Kapitel finden Sie die notwendigen Tools und Dokumente. Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Dabei kann es von Jahr zu Jahr Veränderungen geben. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde.
In der Antragsrunde 2024 können im Bereich der Berufsbildung maximal 100 neue Akkreditierungen vergeben werden.
In der Antragsrunde 2025 können im Bereich der Berufsbildung maximal 200 neue Akkreditierungen vergeben werden.
Akkreditierung als einzelne Einrichtung
Alle antragsberechtigten Einrichtungen, die kontinuierlich am Erasmus-Programm teilnehmen möchten, können sich akkreditieren lassen, um Fördermittel für Lernende und eigenes Bildungspersonal zu beantragen.
Akkreditierung als Mobilitätskonsortium
Einrichtungen, die im zukünftigen Programm ein Konsortium koordinieren möchten, benötigen eine Erasmus-Akkreditierung. Mit einer Akkreditierung als Konsortialführer leiten Sie eine Gruppe von Einrichtungen, die Ressourcen teilen und Mobilitätsaktivitäten im Rahmen eines gemeinsamen Erasmus-Plans im Ausland organisieren. Im Antrag beschreibt der Konsortialführer die Ziele und den Nutzen dieser Zusammenarbeit sowie den Stand der Zusammensetzung des Konsortiums. Eine endgültige Auflistung aller Mitglieder des Konsortiums ist zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht notwendig. Einrichtungen, die sich an einem Konsortium beteiligen, benötigen keine eigene Akkreditierung. Sie müssen aber aus dem gleichen Land wie der Koordinator des Konsortiums kommen.
Weitere Regeln für die Beteiligung an Konsortien werden mit dem jährlichen Programmaufruf veröffentlicht.
Wenn Sie Fragen zu der Förderfähigkeit von Teilnehmenden haben oder zu ihren Beziehungen zur entsendenden Einrichtung, beachten Sie bitte folgendes Informationspapier.
Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem (ORS) registriert sein. Sollten Sie bereits über einen PIC verfügen, so ist Ihre Einrichtung schon im ORS registriert und Sie finden dort auch Ihre OID. Das Organisationsregistrierungssystem der Europäischen Kommission verwaltet alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Institutionen. Identifikationsmerkmal jeder Einrichtung ist ein neunstelliger OID-Code, der automatisch bei der Registrierung im Organisationsregistrierungssystem vergeben wird.
- Ihre Einrichtung ist bereits registriert und verfügt über eine OID oder einem PIC? Dann prüfen Sie bitte, ob die Daten Ihrer Einrichtung sowie die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind und aktualisieren Sie sie bei Bedarf.
- Ihre Einrichtung ist noch nicht registriert? Dann nehmen Sie die Registrierung bitte vor.
Organisationsregistrierungssystem und OID
Sie haben noch keine OID? Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise:
Folgende Dokumente müssen im Organisationsregistrierungssystem hochgeladen werden:
Nachweis der Rechtsfähigkeit der Einrichtung (zum Beispiel Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis usw.)
3.1. Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen.
Die Rahmenbedingungen des Programms sind in den Dokumenten unter Punkt 3.3. beschrieben. Auch Einrichtungen, die bereits Erfahrungen mit dem Antragsverfahren haben, empfehlen wir, sich hier über mögliche Neuerungen zu informieren.
3.2. Ablaufplan | Zeitplan der Antragsrunde
Nächste Einreichungsfrist: 01. Oktober 2025, 12:00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit)
Förderentscheidung: Anfang Februar 2026
3.3. Antragsunterlagen
Folgende Dokumente und Tools benötigen Sie, um einen Akkreditierungsantrag zu stellen:
Verpflichtende Dokumente
2025
2024
3.4. Elektronische Antragstellung
Wenn Sie über die OID der antragstellenden Einrichtungen verfügen, können Sie Ihren Antrag ausarbeiten.
Die Antragstellung ist nur elektronisch möglich.
Das Antragsformular für die Akkreditierung in der Berufsbildung finden Sie im Online-Portal der EU-Kommission.
Verwenden Sie für die Akkreditierung in der Berufsbildung bitte das Antragsformular mit der Kennung KA120-VET. Sollten Sie die englische Fassung des Antrags verwenden, so können Sie die Fragen gern auf Deutsch beantworten.
Bitte beachten Sie, dass nur übermittelte Anträge auch bearbeitet werden können und kalkulieren Sie ausreichend Puffer für Unabwägbarkeiten in letzter Minute ein!
Der Akkreditierungsantrag beschreibt in erster Linie, wie Sie Mobilitätsaktivitäten strategisch in die Entwicklung Ihrer Einrichtung einbinden. Die Fragestellungen beziehen sich nicht auf die einzelnen Lernenden und das Management der Lernaufenthalte, sondern darauf wieweit diese Aufenthalte die institutionelle Entwicklung der Einrichtung fördern sollen.
Das Herzstück des Antrags ist der ErasmusPlan. Hier setzen Sie langfristige, messbare Ziele, beschreiben die Anzahl der geplanten Aktivitätstypen und zeigen auf, wie Ihre Einrichtung den Plan personell umsetzt. Mit dem Einreichen des Antrags verpflichten Sie sich die Erasmus Qualitätsstandards einzuhalten.
Wann wird der ErasmusPlan gut?
- Planen Sie kohärent und für Ihre Organisation, ihre Erfahrung und ihre Ambitionen angemessen.
- Definieren Sie konkrete Ziele.
- Beziehen Sie sich auf die Bedürfnisse und Herausforderungen Ihrer Organisation.
- Arbeiten Sie mit mehreren KollegInnen verschiedener Ebenen an Ihrem Erasmus Plan.
- Planen Sie Schritt für Schritt. Sie können sich innerhalb der Akkreditierung entwickeln.
Zur Ausarbeitung des Antrags hilft Ihnen unsere Anleitung "Schritt für Schritt durch das Antragsformular" aus dem Jahr 2020.
Wir empfehlen Ihnen die Möglichkeiten der NA zur Beratung bei Fragen rund um die Akkreditierung.
Nach der Einreichung wird Ihr Antrag zuerst nach formalen Kriterien geprüft.
Die inhaltliche Bewertung erfolgt durch geschulte Gutachterinnen und Gutachter nach vier Leitaspekten:
- Relevanz des Antrags (10%)
- Erasmus Plan Ziele (40%)
- Erasmus Plan Aktivitäten (20%)
- Erasmus Plan Verwaltung (30%)
In jedem dieser Bereiche muss eine Mindestpunktzahl (5/20/10/15) erreicht werden. Die Unterschreitung der Mindestpunktzahl in einem Bereich führt zur Ablehnung des Antrags. Alle Anträge werden in allen Bereichen durchbewertet, auch wenn die Mindestpunktzahl in einem Bereich unterschritten wurde. Insgesamt müssen die Anträge mindestens 70 Punkte erzielen, damit sie eine Förderung erhalten können.
Weitere Informationen finden Sie im Annex III in den Leitlinien für die Bewertung von Anträgen auf eine Erasmus Akkreditierung (englisch).
Eine Förderentscheidung erhalten Sie Anfang Februar.
In der Antragsrunde 2024 können im Bereich der Berusbildung pro Jahr 100 neue Akkreditierungen vergeben werden. In der Antragsrunde 2025 können im Bereich der Berufsbildung pro Jahr 200 neue Akkreditierungen vergeben werden.
Sie haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB bei der Evaluierung Ihres Antrags oder Ihres Projektes Beschwerde einzulegen. Die Art der Beschwerde und das Verfahren hierzu werden Ihnen in der jeweiligen Mitteilung über die Entscheidung der Nationalen Agentur erläutert.
Organisationsregistrierungssystem und OID
Sie haben noch keine OID? Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise:
Folgende Dokumente müssen im Organisationsregistrierungssystem hochgeladen werden:
Nachweis der Rechtsfähigkeit der Einrichtung (zum Beispiel Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis usw.)
Verpflichtende Dokumente
2025
2024
Das Antragsformular für die Akkreditierung in der Berufsbildung finden Sie im Online-Portal der EU-Kommission.
Verwenden Sie für die Akkreditierung in der Berufsbildung bitte das Antragsformular mit der Kennung KA120-VET. Sollten Sie die englische Fassung des Antrags verwenden, so können Sie die Fragen gern auf Deutsch beantworten.
Bitte beachten Sie, dass nur übermittelte Anträge auch bearbeitet werden können und kalkulieren Sie ausreichend Puffer für Unabwägbarkeiten in letzter Minute ein!