Durchführung - Kurzzeitprojekt erfolgreich umsetzen

Sie haben für Ihr Kurzzeitprojekt von uns eine Förderzusage erhalten? Nun können Sie mit der Umsetzung Ihrer Aktivitäten beginnen.

Damit Erasmus+ Mobilitäten europaweit nach vergleichbaren Standards durchgeführt werden, macht die Europäische Kommission Vorgaben, die es Ihnen ermöglichen, auf erprobte Instrumente und Erfahrungen aus der Praxis zurückzugreifen. Dies betrifft sowohl Regularien zur Finanzierung und Abrechnung von Zuschüssen als auch die Verwendung von Dokumenten oder Tools bzw. Datenbanken, die das Programmmanagement insgesamt unterstützen.

 

Die NA beim BIBB hat alle wichtigen Informationen zur Projektdurchführung auf ihrer Erasmus+-Projektplattform zusammengestellt. Wenn Sie ein Kurzzeitprojekt umsetzen, können Sie sich dort ausführlich zu Aspekten der Durchführung informieren sowie alle Links zu Tools und Antworten zu Häufig gestellten Fragen (FAQ) finden.

Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB

Erasmus+-Plattform aufrufen 

Wenn Sie ein Projekt planen oder beantragen, sollten Sie einige Punkte für die Durchführungsphase kennen:

  • Antragstellende Einrichtungen werden nach der Förderentscheidung per E-Mail über das Ergebnis informiert. Formal ist das Projekt bewilligt, wenn die Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) von der umsetzenden Einrichtung des Projekts und der NA beim BIBB unterzeichnet ist.
  • Die umsetzende Einrichtung erhält eine Vorauszahlung des bewilligten Zuschusses von 80 % der Gesamtfördersumme. Nach Abschluss des Projekts wird die Restsumme ausgezahlt.
  • Während der Durchführung und für die Erstellung von Berichten ist die Nutzung eines Tools der Europäischen Kommission verpflichtend, es heißt Beneficiary Module.
  • Änderungen im Projekt können zum Teil ohne Absprache von Ihnen umgesetzt werden, zum Teil bedarf es Absprachen oder Genehmigungen durch die NA beim BIBB. Informieren Sie sich im Projektverlauf darüber, wann welche Schritte einzuhalten sind.
  • Es besteht die Verpflichtung, die Erasmus+-Förderung auf allen veröffentlichen Materialien, Dokumenten und Projektergebnissen kenntlich zu machen. Dazu macht die Europäische Kommission Vorgaben.
  • Während der Projektdurchführung müssen Berichte erstellt werden.
  • Während der gesamten Projektumsetzung müssen die Erasmus-Qualitätsstandards und die Förderrichtlinien des Programms Erasmus+ stets eingehalten werden. Zudem stellt die NA beim BIBB weiterführende Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung, die Sie bei der qualitativ hochwertigen Umsetzung Ihres Projekts unterstützen sollen.

Die NA beim BIBB unterstützt Sie bestmöglich bei der Umsetzung. Sie haben feste Ansprechpersonen für Ihr Projekt.