Antragsverfahren - Akkreditierung planen und beantragen
Sie planen eine Akkreditierung in der Erwachsenenbildung? Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie für die Beantragung vorgehen, welche Fristen und Formalien Sie beachten sollten und welche Kriterien bei der Bewertung der Anträge eine Rolle spielen.
Wer kann Anträge einreichen?
„Erwachsenenbildung“ ist definiert als jede Form des nicht berufsbezogenen Lernens für Erwachsene nach der Erstausbildung, ob formal, nicht-formal oder informell. Dies umfasst nicht die berufliche Weiterbildung. Als Anbieter von Erwachsenenbildung werden alle Einrichtungen verstanden, die Erwachsenenbildung als Haupt- oder Nebenaufgabe regelmäßig oder wiederkehrend offen zugänglich anbieten.
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben und mindestens eine der folgenden Definitionen erfüllen:
- Anbieter von formaler, nonformaler und informeller Erwachsenenbildung
Antragsberechtigt sind Anbieter von Erwachsenenbildung, insbesondere kommunale Einrichtungen, Volkshochschulen, private Träger, Einrichtungen der Kirchen, der Gewerkschaften, der Kammern, der Parteien und Verbände, Elternschulen und Familienbildungsstätten, Akademien, Hochschulen sowie Fernlehrinstitute
- Lokale und regionale Behörden, koordinierende Stellen und andere Einrichtungen mit einer Rolle in der Erwachsenenbildung
Antragsberechtigt sind Behörden oder koordinierende Stellen und Einrichtungen, sofern sie mit Fragen der Erwachsenbildung befasst sind. Eine Behörde nimmt als Organ des Staates (Bund, Land) oder eines selbstständigen Verwaltungsträgers (z. B. Gemeinde) Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr. Behörden werden durch organisationsrechtliche Vorschriften geschaffen. Koordinierende Stellen werden benannt und nehmen zentrale und übergeordnete Aufgaben des Bundes, eines jeweiligen Landes oder eines selbstständigen Verwaltungsträgers wahr.
Nähere Details und Beispiele für antragsberechtigte Einrichtungen werden durch die Nationale Agentur auf dieser Webseite zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.
Eine Einrichtung, die sowohl in der beruflichen Aus- und Weiterbildung als auch in der Erwachsenenbildung und/oder Schulbildung tätig ist, kann gleichzeitig einen Antrag in jedem der einzelnen Bereiche stellen.
Einrichtungen können Ihren Antrag in einem der drei Bereiche (Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schulbildung) entweder als Einzelorganisation oder als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums stellen. Es ist nicht möglich, gleichzeitig zwei Anträge sowohl als Einzelorganisation als auch als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums in einem der o.g. Bereiche zu stellen.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wesentlichen Aspekte und Schritte des Antragsverfahrens vor:
- Zwei Zugänge zur Akkreditierung
- Organisationsregistrierungssystem und OID
- Formale Schritte zur Antragstellung und Antragsunterlagen
- Antrag inhaltlich ausarbeiten
- Auswahlverfahren und Förderkriterien
- Beschwerdemanagement
- Auf einen Blick: Dokumente zur Antragsrunde
In jedem dieser Kapitel finden Sie die notwendigen Tools und Dokumente. Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Dabei kann es von Jahr zu Jahr Veränderungen geben. Für eine Antragstellung nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde.
Akkreditierung als einzelne Einrichtung
Alle antragsberechtigten Einrichtungen, die kontinuierlich am Erasmus+-Programm teilnehmen möchten, können sich akkreditieren lassen, um Fördermittel für das in der Erwachsenenbildung tätige Personal und ihre Lernenden zu beantragen.
Akkreditierung als Mobilitätskonsortium
Einrichtungen, die im Erasmus+-Programm ein Konsortium koordinieren möchten, benötigen eine Erasmus-Akkreditierung. Mit einer Akkreditierung als Konsortialführer leiten Sie eine Gruppe von Einrichtungen, die Ressourcen teilen und gemeinsam Mobilitätsaktivitäten im Ausland organisieren. Die Mitglieder des Konsortiums können sich von Jahr zu Jahr ändern, abhängig von den Zielen des Erasmus-Plans des Konsortialführers und den Bedürfnissen der einzelnen Mitglieder. Somit können neue Partner in der Programmlaufzeit Teil eines bestehenden Konsortiums werden, andere können aussteigen.
Hinweis: Einrichtungen, die sich an einem Konsortium beteiligen, benötigen keine eigene Akkreditierung. Sie müssen aber aus dem gleichen Land wie der Koordinator des Konsortiums kommen.
Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem (ORS) registriert sein. Sollten Sie bereits über einen PIC verfügen, so ist Ihre Einrichtung schon im ORS registriert und Sie finden dort auch Ihre OID. Das Organisationsregistrierungssystem der Europäischen Kommission verwaltet alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Institutionen. Identifikationsmerkmal jeder Einrichtung ist ein neunstelliger OID-Code, der automatisch bei der Registrierung im Organisationsregistrierungssystem vergeben wird.
- Ihre Einrichtung ist bereits registriert und verfügt über eine OID oder einem PIC? Dann prüfen Sie bitte, ob die Daten Ihrer Einrichtung sowie die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind und aktualisieren Sie sie bei Bedarf.
- Ihre Einrichtung ist noch nicht registriert? Dann nehmen Sie die Registrierung bitte vor.
Organisationsregistrierungssystem und OID
Sie haben noch keine OID? Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise:
Folgende Dokumente müssen im Organisationsregistrierungssystem hochgeladen werden:
Nachweis der Rechtsfähigkeit der Einrichtung (zum Beispiel Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis usw.)
3.1. Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen
Die Rahmenbedingungen des Programms sind in folgenden Dokumenten beschrieben. Auch Einrichtungen, die bereits Erfahrungen mit dem Antragsverfahren haben, empfehlen wir, sich hier über mögliche Neuerungen zu informieren.
3.2. Ablaufplan | Zeitplan der Antragsrunde
Nächste Einreichungsfrist: 01. Oktober 2025, 12:00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit).
Förderentscheidung: Anfang Februar 2026
3.3. Antragsunterlagen
Folgende Dokumente und Tools benötigen Sie, um einen Akkreditierungsantrag zu stellen:
Verpflichtende Dokumente
2025
2024
3.4. Elektronische Antragstellung
Wenn Sie über die OID der antragstellenden Einrichtungen verfügen, können Sie Ihren Antrag ausarbeiten.
Die Antragstellung ist nur elektronisch möglich.
Das Antragsformular für die Akkreditierung in der Erwachsenenbildung finden Sie im Online-Portal der EU-Kommission.
Verwenden Sie für die Akkreditierung in der Erwachsenenbildung bitte das Antragsformular mit der Kennung KA120-ADU. Sollten Sie die englische Fassung des Antrags verwenden, so können Sie die Fragen gern auf Deutsch beantworten.
Bitte beachten Sie, dass nur übermittelte Anträge auch bearbeitet werden können und kalkulieren Sie ausreichend Puffer für Unabwägbarkeiten in letzter Minute ein!
Der Akkreditierungsantrag beschreibt in erster Linie, wie Sie Mobilitätsaktivitäten strategisch in die Entwicklung Ihrer Einrichtung einbinden. Die Fragestellungen beziehen sich, darauf inwieweit diese Aufenthalte die institutionelle Entwicklung der Einrichtung fördern sollen.
Das Herzstück des Antrags ist der Erasmus Plan. Hier setzen Sie langfristige, messbare Ziele, beschreiben die Anzahl der geplanten Aktivitätstypen und zeigen auf, wie Ihre Einrichtung den Plan personell umsetzt. Mit dem Einreichen des Antrags verpflichten Sie sich die Erasmus Qualitätsstandards einzuhalten.
Wann wird der Erasmus Plan gut?
- Planen Sie kohärent und für Ihre Organisation, ihre Erfahrung und ihre Ambitionen angemessen.
- Definieren Sie konkrete Ziele.
- Beziehen Sie sich auf die Bedürfnisse und Herausforderungen Ihrer Organisation.
- Arbeiten Sie mit mehreren Kolleginnen und Kollegen verschiedener Ebenen an Ihrem Erasmus Plan.
- Planen Sie Schritt für Schritt. Sie können sich innerhalb der Akkreditierung entwickeln.
- Welcher Personenkreis angesprochen werden soll, finden Sie in unseren "Förderrichtlinien zur Arbeitsbeziehung".
Wie sieht es in Ihrer Einrichtung mit der Internationalisierung aus?
Profitieren Sie von einem multikulturellen Personal? Welche Sprachen werden in Ihrer Einrichtung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beherrscht? Müssen Sie Ihr Angebot aufgrund internationaler Nachfrage verändern oder anpassen?
Viele Fragen können sich auftun, wenn die Internationalisierung angesprochen wird. Sie finden ab Seite 5 unserer Handreichung einen Einschätzungsbogen, mit dem Sie arbeiten können und der Sie bei der Eigenreflektion zum Stand der Internationalisierung unterstützt.
Auch der Guide: Go international der EU Kommission gibt praktische Hinweise zur Internationalisierung von Bildungsanbietern.
Hilfestellung zu den Fragen im Antragsformular
Für die inhaltliche Ausarbeitung eines Antrags auf eine Akkreditierung empfehlen wir Ihnen unser kommentiertes Antragsformular durchzulesen. Achten Sie bitte bei einem Antrag für ein Konsortium drauf, in den Bereichen wie zum Beispiel Vorstellung der Einrichtung, den Bedarfen, den Zielen, bei der Rollenverteilung, dem Profil des Personals und dessen Zielgruppen an die Konsortialpartner mitzudenken.
Hier geht es zum kommentierten Antragsformular
Wir empfehlen Ihnen die Möglichkeiten der NA beim BIBB zur Beratung bei Fragen rund um die Akkreditierung.
Nach der Einreichung wird Ihr Antrag zuerst nach formalen Kriterien geprüft.
Die inhaltliche Bewertung erfolgt durch geschulte Gutachterinnen und Gutachter nach vier Leitaspekten:
- Relevanz des Projekts (10%)
- Erasmus Ziele (40%)
- Erasmus Aktivitäten (20%)
- Erasmus Verwaltung (30%)
In jedem dieser Bereiche muss eine Mindestpunktzahl (5/20/10/15) erreicht werden. Die Unterschreitung der Mindestpunktzahl in einem Bereich führt zur Ablehnung des Antrags. Alle Anträge werden in allen Bereichen durchbewertet, auch wenn die Mindestpunktzahl in einem Bereich unterschritten wurde. Insgesamt müssen die Anträge mindestens 70 Punkte erzielen, damit sie eine Förderung erhalten können.
Eine Förderentscheidung erhalten Sie Anfang Februar.
Sie haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB bei der Evaluierung Ihres Antrags oder Ihres Projektes Beschwerde einzulegen. Die Art der Beschwerde und das Verfahren hierzu werden Ihnen in der jeweiligen Mitteilung über die Entscheidung der Nationalen Agentur erläutert.
Organisationsregistrierungssystem und OID
Sie haben noch keine OID? Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise:
Folgende Dokumente müssen im Organisationsregistrierungssystem hochgeladen werden:
Nachweis der Rechtsfähigkeit der Einrichtung (zum Beispiel Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis usw.)
Verpflichtende Dokumente
2025
2024
Das Antragsformular für die Akkreditierung in der Erwachsenenbildung finden Sie im Online-Portal der EU-Kommission.
Verwenden Sie für die Akkreditierung in der Erwachsenenbildung bitte das Antragsformular mit der Kennung KA120-ADU. Sollten Sie die englische Fassung des Antrags verwenden, so können Sie die Fragen gern auf Deutsch beantworten.
Bitte beachten Sie, dass nur übermittelte Anträge auch bearbeitet werden können und kalkulieren Sie ausreichend Puffer für Unabwägbarkeiten in letzter Minute ein!