Allianzen für Innovation - Aufruf zur Antragstellung in der Erasmus+ Leitaktion 2 (KA2)

Im Rahmen der Leitaktion 2 werden auch „Allianzen für Innovation“ gefördert. Mittels Zusammenarbeit und Wissensfluss zwischen Hochschulbildung, beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie einem breiteren sozioökonomischen Umfeld wie auch der Forschung stärken sie die Innovation in Europa.

Allianzen für Innovation sollen dabei die Vermittlung neuer Kompetenzen fördern sowie Qualifikationsdefizite minimieren, indem sie neue Curricula für die Hochschulbildung sowie die berufliche Aus- und Weiterbildung entwickeln und Eigeninitiative und unternehmerisches Handeln in der EU unterstützen. Der jährliche Aufruf wird im Erasmus+ Programmleitfaden veröffentlicht. Die Aktion wird von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) umgesetzt (zentrale Aktion).

Ziele der Aktion

Allianzen für Innovation sollen ein kohärentes und umfassendes Bündel sektorspezifischer oder sektorübergreifender Aktivitäten umsetzen, welche an künftige Wissensentwicklungen in der EU angepasst werden können.

Dabei liegt der Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen. Zudem stehen notwendige Änderungen bei Qualifikationen und nationalen Curricula im Focus, um den wachsenden Bedarf an „grünen“ Kompetenzen zu decken.

Der Aufruf ist in zwei Losen organisiert:

Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen

In diesen transnationalen, ergebnisorientierten Projekten arbeiten Partner an der Förderung von Innovation, neuen Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerischem Denken. Die Projekte zielen darauf ab, gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen wie Klimawandel, demographischer Wandel, Digitalisierung, künstliche Intelligenz zu bewältigen und auf rasche Veränderungen der Beschäftigung mit sozialer Innovation und Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft zu reagieren.

Konsortium: mindestens acht vollwertige Partner aus mindestens vier EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern; darunter mindestens drei Arbeitsmarktakteure (Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften, Handelsverbände u.a.) und mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Hochschuleinrichtungen und Berufsbildungsanbieter)

Laufzeit der Projekte: zwei oder drei Jahre

Förderhöhe: max. 1 Mio. Euro oder max. 1,5 Mio. Euro pro Projekt

Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (zur Umsetzung der „Blaupause“)

Diese zielen darauf ab, neue strategische Ansätze und eine Zusammenarbeit im Hinblick auf konkrete Lösungen zur Kompetenzentwicklung in bestimmten Wirtschaftssektoren oder Bereichen, in denen der Pakt für Kompetenzen umgesetzt wird, zu erstellen.

Hauptziel des Paktes ist es, Maßnahmen zur Höherqualifizierung und Umschulung von Arbeitskräften zu initiieren. Damit sollen die Bedarfe des Arbeitsmarktes gedeckt und der ökologische und digitale Wandel sowie nationale, regionale und lokale Qualifikations- und Wachstumsstrategien unterstützt werden. 

Diese Allianzen sollen Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt schließen, die das Wachstum, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Branchen oder Bereichen behindern, indem sie auf kurzfristige Interventionen ebenso wie auf langfristige Strategien setzen. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen der neuen Industriestrategie für Europa (PDF) umgesetzt (siehe Förderkriterien im Erasmus+ Programmleitfaden).

Konsortium: mindestens zwölf vollwertige Partner aus mindestens acht EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern; darunter mindestens fünf Arbeitsmarktakteure und mindestens fünf Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Hochschuleinrichtungen und Berufsbildungsanbieter)

Laufzeit der Projekte: vier Jahre

Förderhöhe: max. 4 Mio. Euro pro Projekt

Wer kann einen Antrag stellen?

Jede in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur EACEA.

Förderfähige Einrichtungen

Sowohl Einrichtungen, die in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind, als auch Einrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland können am Konsortium als vollwertige Partner, verbundene Einrichtung oder assoziierter Partner teilnehmen.

Antragsfrist

06. März 2025 um 17.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit)

Weiterführende Informationen

Bei Fragen können Sie sich auch direkt per Email an die EACEA wenden: EACEA-EPLUS-ALLIANCES[at]ec.europa(dot)eu.

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