Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung - Aufruf zur Antragstellung in der Erasmus+ Leitaktion 2 (KA2)

Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Berufsbildung tätigen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Zugänglichkeit und die Reaktionsfähigkeit der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in NICHT mit dem Programm assoziierten Drittländern zu fördern.

Der jährliche Aufruf wird im Erasmus+ Programmleitfaden veröffentlicht. Die Aktion wird von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) umgesetzt (zentrale Aktion).

Ziele der Aktion

Es sollen transnationale Kooperationsprojekte gefördert werden, die ein Bündel von sektorspezifischen oder sektorübergreifenden Aktivitäten umsetzen, die entweder

  • die Innovation in Bezug auf Umfang, bahnbrechende Methoden und Praktiken fördern und/oder
  • einen Innovationstransfer (länder-, sektor- oder zielgruppenübergreifend) gewährleisten.

Zu den spezifischen Zielen zählen:

  • Identifizierung, Entwicklung, Erprobung und/oder Bewertung innovativer Ansätze
  • Einleitung von Pilotaktionen
  • Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Lernens.

Die Förderung erfolgt in 3 Losen:

Was wird gefördert?

Der Schwerpunkt der Projektaktivitäten muss auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Organisationen im Bereich der Berufsbildung hauptsächlich in den NICHT mit dem Programm assoziierten Drittländern liegen.

Die Projekte können u.a. folgende Aktivitäten umfassen:

  • Aufbau und Entwicklung von Netzwerken und Austausch bewährter Verfahren zwischen Berufsbildungseinrichtungen
  • Erstellung von Instrumenten, Programmen und anderen Materialien zum Kapazitätsaufbau
  • Schaffung von Mechanismen zur Einbindung des privaten Sektors in die Gestaltung und Durchführung von Lehrplänen
  • Entwicklung und Transfer von pädagogischen Konzepten, Lehr- und Ausbildungsmaterialien und –methoden
  • Entwicklung und Durchführung internationaler (virtueller) Austauschaktivitäten vor allem für das Personal.

Welche Länder können teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt an Erasmus+ Kapazitätsaufbauprojekten sind alle EU-Mitgliedstaaten und dem Erasmus+ Programm assoziierte sowie nicht assoziierte Länder in den Regionen 1, 2, 3, 9, 10, 11 (siehe Programmleitfaden, Abschnitt „förderfähige Länder“).

Die regionalen Prioritäten finden finden sich ebenfalls im Programmleitfaden.

Konsortium: mindestens vier Organisationen aus mindestens drei Ländern: mindestens eine Organisation aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und mindestens zwei Organisationen aus mindestens einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland.

Laufzeit der Projekte: zwei oder drei Jahre

Förderhöhe: mindestens 100.000 € und höchstens 400.000 €

Antragsfrist

27. Februar 2025 um 17.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit)

Weiterführende Informationen

Bei Fragen können Sie sich auch direkt per Email an die EACEA wenden: EACEA-EPLUS-CBVET[at]ec.europa(dot)eu