Allianzen für Innovation - Aufruf zur Antragstellung in der Erasmus+ Leitaktion 2 (KA2)
Im Rahmen der Leitaktion 2 werden auch „Allianzen für Innovation“ gefördert. Mittels Zusammenarbeit und Wissensfluss zwischen Hochschulbildung, beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie einem breiteren sozioökonomischen Umfeld wie auch der Forschung stärken sie die Innovation in Europa.
Allianzen für Innovation sollen dabei die Vermittlung neuer Kompetenzen fördern sowie Qualifikationsdefizite minimieren, indem sie neue Curricula für die Hochschulbildung sowie die berufliche Aus- und Weiterbildung entwickeln und Eigeninitiative und unternehmerisches Handeln in der EU unterstützen. Der jährliche Aufruf wird im Erasmus+ Programmleitfaden veröffentlicht. Die Aktion wird von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) umgesetzt (zentrale Aktion).
Ziele der Aktion
Allianzen für Innovation sollen ein kohärentes und umfassendes Bündel sektorspezifischer oder sektorübergreifender Aktivitäten umsetzen, welche an künftige Wissensentwicklungen in der EU angepasst werden können.
Dabei liegt der Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen. Zudem stehen notwendige Änderungen bei Qualifikationen und nationalen Curricula im Fokus, um den wachsenden Bedarf an „grünen“ Kompetenzen zu decken.
Der Aufruf ist in zwei Losen organisiert:
Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen
In diesen transnationalen, ergebnisorientierten Projekten arbeiten Partner an der Förderung von Innovation, neuen Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerischem Denken. Die Projekte zielen darauf ab, gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen wie Klimawandel, demographischer Wandel, Digitalisierung, künstliche Intelligenz zu bewältigen und auf rasche Veränderungen der Beschäftigung mit sozialer Innovation und Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft zu reagieren.
Diese Allianzen richten sich im Wesentlichen an Arbeitsmarktakteure sowie an Hochschulen und Berufsbildungsanbieter.
Konsortium: mindestens acht vollwertige Partner aus mindestens vier EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (ehemals Programmländer); darunter mindestens drei Arbeitsmarktakteure (Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften, Handelsverbände u.a.) und mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Hochschuleinrichtungen und Berufsbildungsanbieter)
Laufzeit der Projekte: zwei oder drei Jahre
Förderhöhe: max. 1 Mio. Euro oder max. 1,5 Mio. Euro pro Projekt
Los 2: Allianzen für die Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen (zur Umsetzung der „Blaupause“)
Diese zielen darauf ab, neue strategische Ansätze und eine Zusammenarbeit im Hinblick auf konkrete Lösungen zur Kompetenzentwicklung in bestimmten Wirtschaftssektoren oder Bereichen, in denen der Pakt für Kompetenzen umgesetzt wird, zu erstellen.
Hauptziel des Paktes ist es, Maßnahmen zur Höherqualifizierung und Umschulung von Arbeitskräften zu initiieren. Damit sollen die Bedarfe des Arbeitsmarktes gedeckt und der ökologische und digitale Wandel sowie nationale, regionale und lokale Qualifikations- und Wachstumsstrategien unterstützt werden.
Diese Allianzen sollen Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt schließen, die das Wachstum, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Branchen oder Bereichen behindern, indem sie auf kurzfristige Interventionen ebenso wie auf langfristige Strategien setzen. Diese Allianzen sollen in den 14 industriellen Ökosystemen der neuen Industriestrategie für Europa (PDF) umgesetzt werden (siehe Förderkriterien im Erasmus+ Programmleitfaden).
Zu diesen Ökosystemen zählen u.a. auch die "Kreativ-/Kulturwirtschaft" sowie die "Nachbarschafts-/Sozialwirtschaft". Diese bieten auch Einrichtungen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, die Möglichkeit, an einem Konsortium einer solchen Allianz mitzuwirken.
Konsortium: mindestens zwölf vollwertige Partner aus mindestens acht EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (ehemals Programmländer); darunter mindestens fünf Arbeitsmarktakteure und mindestens fünf Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Hochschuleinrichtungen und Berufsbildungsanbieter)
Laufzeit der Projekte: vier Jahre
Förderhöhe: max. 4 Mio. Euro pro Projekt
Wer kann einen Antrag stellen?
Jede in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland (ehemals Programmland) ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur EACEA.
Förderfähige Einrichtungen
Sowohl Einrichtungen, die in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland (ehemals Programmland) ansässig sind, als auch Einrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland (ehemals Partnerland) können am Konsortium als vollwertige Partner, verbundene Einrichtung oder assoziierter Partner teilnehmen.
Antragsfrist
3. Mai 2023 um 17.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit)
Weiterführende Informationen
- im Erasmus+ Programmleitfaden 2023(PDF) ab Seite 308
- auf der Webseite der Europäischen Kommission zu den Allianzen für Innovation
- im Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission
- Flyer der EU-Kommission zu den Innovationsallianzen (PDF)
Bei Fragen können Sie sich auch direkt per Email an die EACEA wenden: EACEA-EPLUS-ALLIANCES[at]ec.europa(dot)eu.
Online-Infoveranstaltung
Am 9. März 2023 von 14 bis 17.30 Uhr wird die Europäische Kommission eine Online-Infoveranstaltung zu dieser Aktion für interessierte Organisationen durchführen.
Hier findet sich der Link zur Veranstaltung.
Zum Weiterlesen
- Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen
- Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit , soziale Gerechtigkeit und Widerstandsfähigkeit
- Pakt für Kompetenzen
- Eine neue Industriestrategie für Europa (PDF)