Aktivitäten akkreditierter Einrichtungen

Die Erasmus-Akkreditierung gibt Einrichtungen eine planbare Sicherheit, europäische Fördermittel zu erhalten, sodass sie sich auf längerfristige Ziele und institutionelle Auswirkungen konzentrieren können.

Für akkreditierte Einrichtungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist die Mittelanforderung mit einer jährlichen Antragsfrist verbunden. Die Fördermittel werden nur für die Aktivitäten eines Jahres beantragt und bewilligt.

Akkreditierung und Mobilitätsaktivitäten

  1. Schritt: Antrag auf Akkreditierung
    Sie reichen einmalig einen Antrag auf Akkreditierung mit Angaben zu Ihrer Einrichtung, zu Ihren Zielen und geplanten Aktivitäten ein. Mit dem Einreichen des Antrags verpflichten Sie sich, die ErasmusQualitätsstandards einzuhalten. Ihr Antrag wird von externen Expertinnen und Experten begutachtet. Nach der Bewilligung wird ein digitales Organisationsprofil Ihrer Einrichtung angelegt. In dieses Profil fließen Informationen zu Ihrer Einrichtung und zum Management ihrer Aktivitäten im Rahmen der Akkreditierung ein. 
     
  2. Schritt: Antragsrunden und Mittelanforderungen
    Sie beantragen jedes Jahr die Fördermittel, die Sie für den nächsten Zeitraum der  Durchführung Ihrer Aktivitäten benötigen. Auf der Basis Ihres Antrags werden die Fördermittel berechnet. Die daraus resultierende Fördersumme wird Ihnen mitgeteilt. 
     
  3. Schritt: Verträge
    Auf Basis der Mittelanfrage wird mit der akkreditierten Einrichtung ein Vertrag geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von maximal zwei Jahren. Ein Überlappen der Verträge ist möglich und schafft Flexibilität.
     
  4. Schritt: Durchführung der Aktivitäten und Berichterstattung
    Die akkreditierte Einrichtung ist für die Durchführung der Aktivitäten verantwortlich und erstellt einen Finanzbericht. Dieser erfordert Angaben zu den Indikatoren: Teilnehmenden-Zufriedenheit, genutztes Budget und durchgeführte Mobilitäten. Außerdem beschreibt die akkreditierte Einrichtung den Fortschritt in der Umsetzung Ihres Erasmus-Plans.
     
  5. Schritt: Prüfung des Berichts durch die NA beim BIBB
    Die NA beim BIBB prüft diesen Bericht finanziell und inhaltlich. Inhaltlich werden vor allem die Zufriedenheit der Teilnehmenden und die Umsetzung des Erasmus-Plans hinsichtlich Qualität und Volumen begutachtet. Die Ergebnisse fließen dann in das Performanceprofil der akkreditierten Einrichtung ein.

Qualitätsstandards einhalten

Bei der Durchführung aller geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. Sie umfassen konkrete Verfahren im Projektmanagement wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw.

Jede akkreditierte Einrichtung hat beim Akkreditierungsantrag der Einhaltung der Qualitätsstandards zugestimmt. Den vollständigen Text der Erasmus-Qualitätsstandards finden Sie auch unter dem folgenden Link auf der Europa-Website.

Antrag

Hier finden Sie alle Informationen zur Mittelanforderung für akkreditierte Einrichtungen im Erasmus+-Programm.

Durchführung

Hier finden Sie Informationen zur Durchführung Ihrer Mobilitätsaktivitäten.