Mobilität - in der Berufsbildung
Auslandsaufenthalte sind für junge Menschen in der Berufsbildung die ideale Möglichkeit, Kompetenzen und Fähigkeiten für die internationale Arbeitswelt zu erlangen. Auch Lehrkräfte sowie Ausbilderinnen und Ausbilder können sich international weiterbilden und neue Ideen und Eindrücke in der Berufsbildung bekommen. Das Angebot von Auslandsaufenthalten erhöht nicht zuletzt die Attraktivität der beruflichen Bildung.
Was ist Lernmobilität?
Die EU-Kommission beschreibt die Aktivitäten einer „Lernmobilität“ im Programmleitfaden 2021 wie folgt: "Lernende in der beruflichen Bildung können einen Auslandsaufenthalt zu Lernzwecken bei einer Partnerorganisation, die berufliche Bildung anbietet, in einem Unternehmen oder bei einer anderen im Bereich der beruflichen Bildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätigen Organisation absolvieren. Der Lernzeitraum muss eine stark arbeitsbezogene Komponente umfassen."
Wie funktioniert die Förderung durch Erasmus+?
Das Interesse an Auslandsaufenthalten in der Berufsbildung ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen und es gibt einen breiten Konsens, noch mehr Auszubildende einen Lernaufenthalt im Ausland zu ermöglichen. Viele Berufsbildungseinrichtungen sind seit vielen Jahren kontinuierlich aktiv. In der Situation hat die EU-Kommission nach Förderinstrumenten gesucht, die eine administrative Vereinfachung für alle teilnehmenden Einrichtungen ermöglicht.
Mit dem Erasmus+-Programm (2021-2027) schafft die EU-Kommission zwei Zugänge für Lernmobilitäten in der Berufsbildung:
- Die Akkreditierung ist der Standardzugang für Institutionen. Sie ist für die gesamte Dauer des Programms gültig und verschafft einen einfachen und sicheren Zugang zu Fördermitteln für Lernmobilitäten. Die Akkreditierung ist wie eine Mitgliedschaft im Erasmus+-Programm.
- Die Kurzzeitprojekte geben die Möglichkeit, Erasmus+ kennenzulernen und in Projektform daran teilzunehmen. Dabei bestehen spezifische Beschränkungen hinsichtlich der Teilnehmendenzahl und der Wiederholungsmöglichkeit.
Die EU Kommission hat den von ihr verwendeten Begriff „short-term projects“ im deutschen Programmleitfaden mit kurzfristige Projekte übersetzt. Die NA beim BIBB weicht aufgrund der Missverständlichkeit des Ausdrucks davon ab und verwendet den Begriff Kurzzeit-Projekte.
Das Erasmus+-Programm (2021-2027) hebt drei Ziele besonders hervor:
Diese Einrichtungen sind antragsberechtigt:
- Anbietende von beruflicher Aus- und Weiterbildung:
- Anbieter von Ausbildungsvorbereitung, Ausbildung, Weiterbildung, Umschulung nach §1 BBIG
- „Berufliche Schulen“ und „Schulen im Gesundheitswesen“ nach dem Definitionenkatalog der KMK (FOS, BOS und Fachgymnasien sind in diesem Sinne „Berufliche Schulen“)
- Förderschulen, die ihre Erasmus Aktivitäten mehrheitlich im Bereich der Berufsbildung planen
- Lokale und regionale Behörden, Koordinierungsstellen und andere Organisationen mit Aufgaben im Bereich der beruflichen Bildung.
- Unternehmen und andere öffentliche oder private Organisationen, die Lernende und Auszubildende in der beruflichen Bildung aufnehmen oder ausbilden oder anderweitig mit ihnen zusammenarbeiten.
Alle teilnehmenden Organisationen müssen in einem Programmland ansässig sein.
Eine Einrichtung, die sowohl im Gebiet der beruflichen Aus- und Weiterbildung als auch im Gebiet der Erwachsenenbildung tätig ist, kann gleichzeitig einen Antrag in beiden Sektoren stellen.
Einzelpersonen können keinen Antrag stellen. Sie können jedoch über die Praktikumsplatzsuche auf dem Portal www.meinauslandspraktikum.de Zugang zu einer Förderung ihrer Mobilitätsaktivitäten erhalten, das individuelle Mobilität für Einzelpersonen ermöglicht. Weitere Informationen zu dieser Art der Partizipation erhalten Sie auf unserer Info-Seite „Pool-Projekte“.
Die Mobilitätsaktivitäten richten sich an folgende Zielgruppen:
Lernende:
Zu den förderfähigen Lernenden in der Berufsbildung zählen Personen in der nichttertiären, beruflichen Aus- und Weiterbildung mit Wohnsitz in Deutschland. Berufliche Aus- und Fortbildung kann im Rahmen von formalen und non-formalen Bildungsangeboten (ab Verträgen 2022) erfolgen. Diese müssen überwiegend berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln und die Lernergebnisse dokumentieren.
Gefördert werden können:
- Auszubildende in der dualen Ausbildung nach BBiG oder HWO, dazu gehören auch:
- Auszubildende in der Fachpraktikerausbildung (§66 BBiG, etc.)
- Personen in außerbetrieblicher Ausbildung
- Duale Studierende mit eingetragenem Ausbildungsverhältnis bei einer Kammer
- Umschülerinnen und Umschüler
- Schülerinnen und Schüler an „Beruflichen Schulen“ laut Definitionenkatalog der KMK, dazu gehören auch:
- Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler
- Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler,
- Schülerinnen und Schüler an Fachgymnasien
- Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung
- Teilnehmende in formal geordneten beruflichen Weiterbildungen nach Bundes- oder Landesrecht.
- Personen, die an non-formalen Bildungsangeboten teilnehmen (ab Verträgen 2022)
- Absolventinnen und Absolventen der förderfähigen Bildungsgänge bis zu einem Jahr nach Abschluss.
Personal:
Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Personen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind. Berufliche Aus- und Weiterbildung kann im Rahmen von formalen und non-formalen Bildungsangeboten (ab Verträgen 2022)erfolgen. Alle non-formalen Angebote müssen überwiegend berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln und die Lernergebnisse dokumentieren. Zu der förderfähigen Zielgruppe zählen neben lehrendem Personal auch nicht lehrende Expertinnen und Experten der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Gefördert werden können z. B.:
- Ausbilderinnen und Ausbilder
- Lehrkräfte
- Berufsberaterinnen und –berater
- Personen, die in der Berufsausbildungsvorbereitung tätig sind
- Leiterinnen und Leiter sowie weitere Führungskräfte von Ausbildungseinrichtungen
- Personal, das in non-formalen Bildungsangeboten tätig ist, wenn diese berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln sowie
- Mobilitätsbeauftrage oder
- Personen, die für die Ausbildungsplanung zuständig ist.
Hinweis: Bitte beachten Sie für die Beantragung und Durchführung von Aktivitäten folgende Informationen zu den förderfähigen Teilnehmenden und ihren Beziehungen zur entsendenden Einrichtung.
Die Aktivitäten, die durch das Erasmus+-Programms bezuschusst werden, differieren wie oben abgebildet je nach Zielgruppe.
Zur Planung bestimmter Mobilitätsaktivitäten können nach Projektbewilligung außerdem vorbereitende Besuche durchgeführt werden. Weitere Informationen zu den Bedingungen für vorbereitende Besuche können Sie dem Programmleitfaden entnehmen.
Im Rahmen von Mobilitätsprojekten in der Berufsbildung können Teilnehmende aus Deutschland Auslandsaufenthalte in den folgenden Programmländern absolvieren:
- EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
- Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei
Das Erasmus+-Programm (2021-2027) hat für akkreditierte Einrichtungen eine erweiterte internationale Dimension, in der man mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Mobilitäten organisieren kann. Das Budget für die sogenannten internationalen Staaten ist auf 20 % der Vertragssumme einer jeweiligen Einrichtung limitiert.
Wenn Sie Informationen zum vorherigen Erasmus+-Programm benötigen, klicken Sie bitte hier.